Kann man die Bahncard 100 steuerlich absetzen?
Hallo zusammen!
Ich hoffe sehr, dass ich hier eine Antwort zur meiner Frage erhalte. Vielen Dank im Voraus!
Ab November 2019 werde ich von Düsseldorf nach Köln pendeln. Wenn man dies mit der Pendlerpauschale für die Hin- und Rückfahrt von 0,30 Euro errechnet, dann komme ich pro Jahr bei Berücksichtigung der Arbeitstage (250) auf eine Summe von circa 6600 Euro. Die Bahncard 100 kostet pro Jahr 4395 Euro.
Somit stellt sich mir die Frage, ob ich bei beruflicher Nutzung, die Bahncard geltend machen kann? Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Du bekommst die 6.600,- zwar nicht abgezogen (außer Du nutzt für ein Teilstück, z. B. für den Weg zum Bahnhof), aber die Höchstgrenze der Entfernungspauschale von 4.500,-. Das ist schon mal mehr, als die 4.395,- Euro.
Außerdem kosten die Monatskarte nur 2.404,- Euro.
Wieso stellt sich da die frage nach der Netzkarte? Oder würde der Arbeitgeber für Dienstreisen die Differenz zahlen, oder auch die Kilometerpauschale, damit sich ca. 2.000,- Euro Mehrpreis lohnen?
Der Preis von 2404 Euro gilt aber nur für eine DB-Jahreskarte. Diese gilt zwar auch für IC, EC und ICE aber nicht im übrigen Nahverkehr (wie U-Bahn, Straßenbahn oder Bus).
Für die Entfernungspauschale zählt nur die einfache Entfernung (Hinweg), das wäre aber immer noch mehr als das Monatsticket.
Mein Arbeitgeber wird die Differenz voraussichtlich nicht übernehmen.
Davon war ich auch nicht ausgegangen, aber:
ob ich bei beruflicher Nutzung,
brachte mich auf die Idee, dass Du Dienstreisen machst und die Bahncard 100 dafür nutzt, aber die Dienstreisekosten nach KM-Pauschale vom AG ersetzt bekommst.
Ich werde sicherlich Dienstreisen unternehmen müssen, die ich von dem Arbeitgeber rückerstattet bekomme. Sprich hierfür bräuchte ich die Bahncard 100 nicht. Es stellt sich also nur die Frage, ob ich viel privat reise und somit sich die Bahncard 100 lohnt. Ansonsten wird es die Monatskarte.
Weißt du zufällig auch, ob ich mit der Monatskarte sowie Bahncard 100 das Straßenbahnnetz in Düsseldorf sowie Köln mitbenutzen darf? Auch an den Wochenenden? Bei der Bahncard 100 sollte dies der Fall sein laut meinen Recherchen.
Weißt du zufällig auch, ob ich mit der Monatskarte sowie Bahncard 100 das Straßenbahnnetz in Düsseldorf sowie Köln mitbenutzen darf? Auch an den Wochenenden?
Wenn auch U-Bahn, Straßenbahn und Bus in Düsseldorf und Köln enthalten sein sollen, wäre ein VRS-Monatsticket bzw. -Abonnement geeignet, das gilt aber nur in Regionalzügen (in diesem Fall S-Bahn und RE), nicht im Fernverkehr. Für die regelmäßige Benutzung von IC und EC gibt es noch die Möglichkeit, einen Aufpreis zu kaufen, für ICE nicht.
Preise siehe https://www.vrs.de/tickets/vrs-abos/monatsticket-im-abo.html, zwischen Düsseldorf und Köln gilt die Preisstufe 5.
Die Bahncard 100 schließt durch die Gültigkeit als Cityticket ebenfalls die Nutzung der übrigen innerstädtischen Verkehrsmittel in Düsseldorf und Köln ein.
Ich habe einmal beim Finanzamt eine ganz ähnliche Frage gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass Fahrkarten als Reisekosten verrechnet werden könnten - jedoch weiß ich nicht, ob das auch für eine Bahncard gelten kann. Ich habe aber dazu einen Beitrag gefunden, der hoffentlich weiterhelfen kann: https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/bahncard-von-steuer-absetzen
Danke für den Hinweis mit der Monatskarte - das Angebot kannte ich bisher noch gar nicht! Da ich auch privat viel mit der Bahn reise und aktuell die Bahncard 50 besitze, kam für mich die Frage nach der bahncard 100. Mein Arbeitgeber wird die Differenz voraussichtlich nicht übernehmen.