Hallo, ich hätte eine Frage zum Verlustvortrag auf meinem Steuerbescheid. Ich bin in meinem Erststudium und habe einen Job als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni. Da ich auch noch Halbwaisengeld beziehe, habe ich zwei Beschäftigungsverhältnise und werde so in zwei Steuerklassen geführt, 1 und 2. Da ich ihm Jahr nun nicht über den Grundfreibetrag komme hole ich mir die gezahlten Steuern über eine Steuererklärung zurück.
Nun meine Frage zum Verlustvortrag, die Werbungskosten (Fahrkosten, Bewerbungskosten) die im Zusammenhang mit meinem Nebenjob stehen sind diese nicht vortragsfähig? Wenn ja wo sehe ich diese auf meinem Festsetzungsbescheid ausgewiesen?
Die Kosten die in Verbindung mit meinem Erststudium, gebe ich als Sonderausgaben an und erhalte deswegen dies bezüglich immer einen vorläufigkeits Bescheid wegen dem laufenden Verfahren am BFG.
Meine Einkünfte setzen sich wie folgt zusammen:
Halbwaisengeld (Versorgungsbezüge)
Nebenjob
Kapitalerträgen
Ich hoffe ich habe meine Frage verständlich formuliert und bedanke mich jetzt schonmal für eure Hilfe