Sind die Anschaffungskosten für ein elektronisches Fieberthermometer steuerlich absetzbar?
Krankheitskosten, die oberhalb der zumutbaren Belastungsgrenze liegen, sind in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Können auch Kosten für "normale" medizinische Hilfsmittel, die nicht vom Arzt verordnet worden, dort geltend gemacht werden, wie beispielsweise die Anschaffungskosten für ein elektronisches Fieberthermometer?
stolzer Preis.
Warum sollte das nicht funktionieren?