Hund zu spät angemeldet, was nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer. Seit 2018 haben mein Lebensgefährte und ich 2 Hunde (wir wohnen in NRW) . Den ersten seit August, den anderen seit Oktober (beides labradore). Ich weiß erzählen kann man viel, aber wir haben es tatsächlich völlig vergessen den 2. Hund bei der Stadt anzumelden..gestern haben wir einen Brief von der Stadt bekommen in dem stand, dass sie aufgrund der von Ihnen folgenden Informationen davon ausgehen müssen, dass wir einen zweiten Hund halten und ihn umgehend anmelden sollen. Wie auch immer die jetzt darauf gekommen sind, dass ist im Grunde auch egal. Wir sind froh, dass es nicht noch später aufgefallen ist. Auf dem Anmeldebogen ist die Frage aufgeführt "seit wann wir ihn haben" und "von wem wir ihn haben". Hier wollen wir uns jetzt auch nix aus der Nase ziehen und behaupten wir hätten ihn erst ein halbes Jahr, hätten ihn auf der Straße gefunden oder sonstiges.. Zumal er als Welpe auf dem Bauernhof von dem wir ihn haben gechipt wurde und als wir ihn dann adoptiert haben, von uns bei tasso registriert wurde. Das wir Steuern nachzahlen müssen ist selbstverständlich. Nur mit was für einer Strafe müssen wir rechnen? Im Grunde ist das ja Steuerhinterziehung, droht jetzt eine Anzeige, weil das im Grunde eine Straftat ist? laut Internet ist es eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich: es ist ein Bußgeld zu erwarten. Weiß jemand, wie hoch das ca. Wäre? Wenn wir das googeln haben wir schon gefühlt einen Herzstillstand bekommen, weil da was von 5000€ bis 10000€ stand. Und lässt die Stadt mit sich auch über eine Ratenzahlung reden?

Danke im voraus für die Antworten.

Lg

hund, Recht
Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis bekommen (als Softwareentwickler) und würde mich über Meinungen zu ein paar Formulierungen und auch allgemein Feedback freuen!

x trat während seines Studiums in unser Unternehmen ein und hat sich in kurzer Zeit sicher, effizient und erfolgreich in seinen Aufgabenbereichen eingearbeitet. Dank seines ausgeprägten konzeptionellen Denkvermögens und seiner strukturellen Arbeitsweise konnte er rasch unterschiedliche Anforderungssituationen meistern.
Dabei plante und organisierte x seine Aufgaben zielstrebig und systematisch. Die von Ihm umgesetzten Lösungen waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität. Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.
x eignete sich während der Zeit seiner Tätigkeit bei x ein hervorragendes und breit gefächertes Fachwissen an und setzte dieses in seinem Aufgabengebiet erfolgreich ein. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.
Er erledigte die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden war stets freundlich und einwandfrei.
x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken x für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
  • Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.

Steht "ordentlich und gewissenhaft" in diesem Kontext nicht für "Dienst nach Vorschrift"? Außerdem ist Programmieren in diesem Beruf genauso wie Interesse an modernen Technologien selbstverständlich. Oder ist das schon ok so? Der Fehler in "moderne" ist original.

  • Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.

Hierzu bin ich auf geteilte Meinungen gestoßen. Positiv wurde es interpretiert als Bereitschaft zu Überstunden/Nachtschicht/Arbeit an freien Tagen (ist auch ein paar mal passiert), negativ das "wenn es die Situation erforderte" eher als "widerwillig", auch weil persönliche Interessen nichts in der Arbeit zu suchen haben.

  • die Ihm übertragenen Aufgaben

Passive Formulierungen bedeuten im Zeugnis ja mangelnde Initiative - ist das auch hier der Fall?

Recht, Arbeitszeugnis
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Rabattiertes Sofa - Falschlieferung - was tun?

Hallo ihr Lieben,

mal eine Frage an Euch. Meine Mutter hat bei einem grossen Moebelhaus ein Sofa bestellt. Sie war vor Ort im Laden, hatte eine Kundenberaterin und hat einen Kaufvertrag ueber ein weisses Kunstledersofa zu einem rabattierten Kaufpreis abgeschlossen.

Geliefert wurde ihr schlussendlich ein graues Stoffsofa, was sie nicht bestellt hat und was auch klar nicht dem Kaufvertrag entspricht. Sie hat daraufhin versucht mit dem Moebelhaus Kontakt aufzunehmen, vergeblich. Niemand hat sich zurueckgemeldet.

Daraufhin hat sie mich gebeten, ob ich es einmal versuchen koennte. Ich lebe in Kanada und konnte daher nicht persoenlich mit ihr zu dem Moebelhaus gehen, habe mich aber an den Kundenservice gewandt. Super schlechter Service; beim ersten Mal wurde mittem im Gespraech aufgehangen, das zweite Mal beim gleichen Kundenberater wurde ich sehr unfreundlich behandelt und nichts geschah. Also fuellte ich das Onlineformular aus (meine Mutter hat keinen Computer und kennt sich mit dem Internet nicht so aus :D).

Das Moebelhaus meldete sich bei meiner Mutter und bot an den Kaufvertrag zurueckzunehmen da der Hersteller das Sofa in weiss nicht liefern wollen wuerde; oder sie koenne sich etwas anderes aussuchen. Als ich meine Mutter fragte, was genau das bedeutete (wird das Sofa abgeholt wenn sie das Geld zurueckbekommt oder kann sie es behalten, kann sie sich ein anderes Sofa aussuchen und bekommt den gleichen Rabatt den sie bei dem Originalsofa erhalten haette, etc.), konnte sie mir keine Antwort geben, sie war zu aufgebracht gewesen um diese Fragen zu stellen.

Meine Frage ist nun: Mein altes Mammchen moechte unebdingt ein weisses Sofa. Sie hat ihre Rente gespart um es sich kaufen zu koennen und sie aergert sich jedes Mal wenn sie das graue Stoffsofa sieht. Sie schlaeft auch auf dem Sofa und es ist nur eine kleine Einzimmerwohnung...von daher gibt es kein drumherum dass das Sofa ausgetauscht werden soll. Kann der Hersteller so einfach die Lieferung des "richtigen" Sofas verweigern wenn es vertraglich festgehalten ist? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Moebelhaus einen Rabatt auf ein anderes Sofa geben muss... Aber meiner Mutter geht ein richtig guter Deal durch die Lappen...

Irgendwas, was man hier tun kann?

Danke schonmal :)

Kaufrecht, Kaufvertrag, Recht
Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren
Was tun, Tochter 18 verliert 2. Ausbildungsstelle wegen Diebstahl?

Hallo,

mein Mann und ich sind mit den Nerven am Ende und wissen nicht mehr weiter. Unsere Tochter, 18 Jahre hat nun bereits ihre 2. Ausbildungsstelle wegen Diebstahl verloren.

Einige Infos vorab:

Da sie bereits in einem Praktikum in der Schulzeit, welches sie in einer Apotheke gemacht hatte eine hohe Geldsumme gestohlen hatte, kam dies damals vors Gericht. Da sie zu der Zeit minderjährig war bekam sie Sozialstunden und musste das Geld natürlich zurückzahlen. Als sie dann ihre 1. Ausbildung anfing lief es die ersten 1 1/2 Jahre gut. Aber dann der Schock, sie hatte wieder gestohlen!!! Wir halfen ihr dann trotz allem damit sie schnell wieder etwas neues findet. Dies dauerte aber dennoch über ein Jahr da sie mitten im neuen Ausbildungsjahr (November) gekündigt wurde. Somit musste sie warten bis September. Dann begann sie ihre 2. Ausbildung und nun hat sie diese ebenfalls wegen Diebstahl verloren.

Da wir ihr aber mehrmals ins Gewissen geredet haben und sie auch während der 1. und 2. Ausbildung noch zusätzlich finanziell unterstützt haben, reicht es uns nun einfach!!! Sie musste auch zuhause kein Geld abgeben von ihrem Lohn!!

Mein Mann gab ihr nun eine Frist sich eine eigene Wohnung zu suchen oder zumindest bei Freunden etc. unterzukommen, denn er hat keine Lust mehr sie erneut zu unterstützen. Zumal sie die Konsequenzen kannte!!! Sie wusste also, wenn sie erneut die Ausbildung vermasselt fliegt sie raus. Zudem ist sie auch ziemlich faul und kümmert sich kaum selbst um etwas.

Nun würden wir gerne wissen ob wir trotz allem noch verpflichtet sind sie finanziell zu unterstützen?? Wenn nicht, an welche Stellen kann sich unsere Tochter für Hilfe wenden??

Viele Grüße

Diebstahl, Recht, Unterhaltspflicht

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