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db FondsRente Premium Zurich NICHT kündbar?

Hallo,

durch persönliche Umstände musste ich am 01.04.2018 meine anfang Februar 2011 abgeschlossene betriebliche db FondsRente Premium der Zuricher beitragsfrei stellen lassen. Mein damals neuer Arbeitgeber wollte diese nach beendigung der Probezeit dann wieder übernehmen. Corona bedingt kam es leider nicht dazu, so das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber um eine wiederaufnahme der Zahlung gebeten habe.

Dieser lehnte das jedoch nach Prüfung durch ein Versicherungsmakler ab, da

"bei diesem Vertrag die Möglichkeit/Gefahr besteht, das zum Ablauf des Vertrages nicht die Summe der eingezahlten Beiträge vorhanden ist und sich folglich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ergibt".

Nach Rücksprache mit der Zuricher verneinte diese das jedoch.

Als ich dann danach fragte ob ich die FondRente auch kündigen, bzw ein Rückkauf veranlassen könnte, sagte man mir das eine Kündigung des Vertrages NICHT möglich ist...

Ich verstehe ja, wenn ich die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile nicht bekomme, aber ist es dann richtig, das ich garnichts zurückbekommen würde?

Unter den "Besonderen Bestimmungen" steht noch:

Gemäß §2 Abs.2 BetrAVG darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem Vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen,der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.

Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) unzulässig:

  • Rückkauf
  • Abtretung
  • usw...

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Grüße

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Recht, Versicherung

Amazon will Retoure nicht erstatten?

Guten Tag liebe Community,

ich habe einen MacBook Pro für 2800€ bei Amazon Prime gekauft und dann wieder als Retoure zurückgesendet da er mir doch nicht gefiel.

Laut Sendungsnummer war die Retoure an Amazon schon vor 2 Wochen angekommen - jedoch ohne jegliche Rückzahlung.

Ich habe dann bei Amazon angerufen und sie meinten, dass das Retoure Paket angekommen sei, jedoch ohne Ware und mit Müll im Karton.

In der Amazon Email wurde mit gesagt, dass ich das Geld nur zurückbekomme wenn ich die Ware zurücksende?! Das MacBook wurde natuerlich mit dem Retoure Paket zurückgesendet und es ist anscheinend nicht mehr drinnen gewesen..

Nach vielen Emails und Telefonaten, wo ich auch mehrfalls einen Vorfallsbericht schreiben musste (2 Monate Emails und Telefonate) hat Amazon mir die Finale Antwort gegeben:

''Aufgrund unserer Nachforschungen gehen wir allerdings davon aus, dass der Artikel "Neues Apple MacBook Pro " nicht in der Rücksendung enthalten war, weshalb wir keine Rückzahlung veranlassen können.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. (Hinweis: Wir nehmen nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil, auch nicht an solchen bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. (Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein www. verbraucher-schlichter.de www .verbraucher-schlichter .de. Selbstverständlich steht Ihnen aber der Rechtsweg offen.) 

Hatte jemand schonmal Erfahrung damit?

Und wie viel kostet ein Anwalt dazu? Ich habe keine Rechtsversicherung.

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Absolut

Recht, Amazon

Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden

Ware beim Zoll gelandet, muss ich trotzdem bezahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte im Januar eine Farbrolle gekauft für knapp 30€ bei Spargut. Vor der Bestellung habe ich versucht zu erfahren woher die Ware kommt, habe aber keine genauen Infos darüber heraus bekommen. Habe es dann doch bestellt. Nach langem warten stellte es sich heraus durch die Sendeverfolgung das die Ware über Shanghai gesendet wurde, hätte ich das vorher gewusst, dann hätte ich es auf keinen Fall bestellt. Nach langem warten tauchte ein Brief vom Zoll im meinem Briefkasten auf. Sofort rief ich beim Zoll an und die sagten mir ich muss Zoll Gebühren bezahlen die fast den gleichen Betrag wie die Farbrolle wären. Ich bin doch nicht verrückt und zahle fast 60€ für sowas. Ich fragte was wäre wenn ich es nicht abholen würde ( konnte es sowieso nicht wegen meiner Arbeitszeiten) da sagte mir der Zollbeamte das die Ware nach einiger Zeit zum Absender zurück geschickt wird. Somit schrieb ich klarna und spargut per E-Mail an, das die Ware beim Zoll ist und ich Zoll Gebühren bezahlen muss und das ich die Ware nicht annehmen werde. Das war im Februar. Paar Monate habe ich nichts von denen gehört und im August schickte klarna mir erneut eine Rechnung mit Mahngebühren. Ich war mit den bis jetzt in Kontakt. Bzw habe dauernd E-Mails denen zugeschickt das ich die Ware nicht erhalten habe und es nicht bezahlen werde. Ei Spargut erreiche ich niemanden, es antwortet keiner auf meine E-Mails. Klarna hat mir jetzt die letzte Rechnung zugeschickt mit der Ansage den Betrag zu bezahlen sonst geht das zu Inkasso. Was soll ich machen, muss ich die Ware trotzdem bezahlen??? Bitte um Hilfe!!!

Recht, zoll

Darf ein Busfahrer mich ohne grund anschreien?

Ich bin eine Schülerin und bin 16 jahre alt.

Ich habe auf dem Bus gewartet und als er kam stand ich zwischen den beiden Türen. Die Busfahrerin ist einfach weiter gefahren. Danach hat sie schnell bemerkt, dass ich einsteigen will und hat sie mich sehr laut gefragt, ob ich einsteigen will. Ich habe ja gesagt und an gestiegen. Sie hat mich sehr laut an geschrien und sagte( Man steigt von vorne nicht von hinten!!).

Eigentlich ich wollte ja nicht von hinten ein steigen und da wir Corona-Regeln habe wusste ich nicht, ob ich von vorne einsteigen darf und ich wollte sehen welche Tür sie öffnet. Ich wollte das ihr erklären aber sie hat mich weiter an geschrien.

Dann hat sie gesehen das ich nur ein Bild von meine Fahrkarte habe und dann schreite sie noch richtig lauter und sagt mir das geht nicht geh raus rauss. Also um ehrlich zu sein ich hatte meine Fahrkarte zuhause vergissen aber von anfang wollte ich nur fragen, ob ich trozdem mit fahren darf! Aber sie hat mich nicht reden lassen und hat nicht mal eine Sekonde aufgehört zu schrein. Und hat mich raus geschmießen und ich hab nichts gesagt.

Hätte sie mit mir freundlich geredet und hat mir nicht erlaubt mit zu fahren. Dann hätte ich mich entschuldigt und ausgestiegen. 

Ich weiß nicht was ich machen soll aber das war sehr traurig und ich habe geweint da ich kopftuch trage und habe das gefühl, dass sie mich deswegen angeschrien hat. 

Kann ich was tun jetzt?

Recht, Schüler

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