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Ohne Erlaubnis der Eltern, mit 16 ausziehen?

Hallo,

Ja das ist eine oft gestellte Frage aber ich möchte konkret wissen ob man ab 16 ohne Erlaubnis der Eltern ausziehen könnte ?

Rechtlich steht ja, dass man erst ab 16 ausziehen könnte unter der Bedingung das die Eltern einwilligen. Aber nun zur meiner Frage:"zählt das Gesetz auch für Kindeswohlgefährdung?"

Meine Mutti ist allein erziehend und hat wahrscheinlich uns Kinder aufgegeben. Ich habe noch 4 weitere Geschwister, dabei sind 2 ausgezogen und wohne nun mit 2 meiner Geschwistern zusammen im Haus. Ich muss euch gestehen, das meine Mutti im Leben viel Pech hatte was Partner und co betrifft. Oft wurde Ich mit meinem älteren Bruder der heute Alkohol- und Drogensüchtig ist geschlagen. Wahrscheinlich ist mein Bruder deswegen auch so zerstört im Kopf aber nun zum Thema. Wir als Familie haben bis heute wirklich viele Probleme, es gibt bis heute noch die Psychische- und Physischegewalt. Meine Mutti kommt mit uns allen nicht zurecht trotz damaliger Familienhilfe und dem Jugendamt und Ihr Partner sitzt gerade im Knast, für Gewalttätige Misshandlungen.

Es ist mir wirklich schwer zu sagen, weil es schwierig für mich ist sowas loszuwerden aber es ist wirklich schlimm. Ich hatte zum Glück früher bei meiner Sportart eine NormalePerson(Erwachsen) mit der ich reden konnte, was mich natürlich noch beim gesunden Verstand bleiben ließ. Seit ca auch 3 Jahren besitze ich eine wirklich Intelligente Freundin deren Eltern Höhen und Tiefen im Leben erlebt haben und wissen wie zB Die Welt aussieht, was man im Haushalt machen muss etc. pp.

Dadurch das meine Mutti früher viel Arbeitete habe ich mir viel Sachen beigebracht, im Prinzip alles. Ich kann mir selbst essen machen(Mittag etc.), die Wäsche anstellen, Spühlmaschine einräumen, die Wohnung komplett sauber aufräumen und sauber halten. Einfach alles was Ihr Erwachsenen im eurem Haushalt so aufräumt und co aber das Problem ist das meine Geschwister sehr, sehr faul sind und wirklich bei der Wohnung minimal was aufräumen, oft machen die mehr Dreck und räumen nach sich nicht auf und weiteres. Man kann sich mit niemanden in meiner Familie unterhalten auch nicht mit meiner Mutter, bei ihr geht es einfach in den Ohren rein und raus und zieht trotzdem Ihr eigenes durch.

Vom Kindergeld kauft Sie mir nichts, nicht mal Sachen (essen kauft Sie aber) und ich kriege davon wirklich Null ab, obwohl ich das Geld brauche. Für Kleidung, Kosmetik, Frizeur und so. Alles bis jetzt habe ich selbst finanziert dazu kommt das ich dieses Jahr keine Krankenversich hatte, weil Sie es nicht bezahlen wollte und nun zur meiner Frage, kann ich wegen den Gründen ohne Erlaubnis der Eltern Unziehen ich brauche wirklich Freiraum für mich vorallem da ich mich für Prüfungen und so vorbereiten muss und einfach Zuhause null Ruhe kriege.

Recht, Minderjährig, umziehen

Kündigung wegen zu spät kommen?

mein Schwager ist gekündigt worden weil er 3 mal zu spät an die Arbeit gekommen ist. War eigentlich gerechtfertigt, weil das abgemahnt wurde.

ABER:

Sachlage: mein Schwager hat ein Alkohol Problem und kein kleines. Er hatte auch schon MPU und alles rum und dran! Der Arbeitgeber wusste Bescheid... Nachdem er aber mehrmals zu spät kam, hat er ihn genötigt die Einverständnis zu unterschreiben, dass wenn er noch 3 Mal zu spät kommt, wird er fristlos gekündigt. Obwohl der Arbeitgeber von seinem Alkohol-Problem wusste und die Ursache des "Zu-spät-kommen" ihm wohl klar war, hat er ihm keine Alternative angeboten, wie z.B. Entziehungskur, Therapie usw. Mein Schwager ist schon sehr lange in dieser Firma (über 15 Jahren) und bezieht gerade mal 70 ct mehr als der Mindestlohn! Sich währen hat mein Schwager nie gekonnt! Kann man das nicht anfechten, dass der Arbeitgeber nicht seine Verpflichtungen nachgegangen ist? Er hat ihn sogar Maschinen bedienen lassen, obwohl er wusste dass mein Schwager alkoholisiert war! Er arbeitet in Schicht und der Arbeitgeber wechselt die Schicht wann es ihm auch immer passt!

Was kann man da tun? Wir hatten darauf gehofft dass der Arbeitgeber ihn eher dazu zwingt in Entziehungskur zu gehen und sonst er die Arbeit verlieren würde! Es hätte ihn dann dazu gezwungen etwas zu ändern. Er ist ein ganz lieber und zum Gegensatz anderer Alkoholiker ist er überhaupt nicht aggressiv. Er verschläft halt nur dadurch.

Kündigung, Recht

Inkassokosten rechtens bei vergessenem Verwendungszweck?

Einen schönen Abend!

Folgendes Malheur ist mir widerfahren: Nachdem ich zu lange auf dem Parkplatz einer namhaften Supermarktkette parkte (14.03.), wurde ich mit einem Strafzettel bestraft. Ich wartete auf eine postalische Forderung und diese kam wenig später auch (14.04.).

Eine Strafe von 30,00 + 2,50 (Mahngebühr) + 4,00 (Ermittlungskosten) wurde mir zuteil. Diese überwies ich auch zugleich und dachte mir weiter nichts dabei (16.04.).

Etwa 3 Wochen später wurde mir ein Schreiben einer Inkasso-Firma zugeteilt, welche nun weitere 63,50 Euro forderte. Ich kontaktierte diese mit dringender Bitte um Klärung und nach einiger Zeit stelle sich heraus, dass ich den Verwendungszweck schlichtweg vergessen habe einzutragen. Das Geld wurde mir aber niemals zurück überwiesen (das hätte ich bemerkt und eine neue Überweisung angestoßen).

Nun hat mich die Inkasso-Firma erneut mit Bitte um Zahlung der Inkassokosten kontaktiert. Eine Forderungsaufstellung wurde mitgeschickt. Dort wurde die "Zahlung d. Sch. an Gläu." mit zum 16.04 datiert. Die Aufstellung listet 2x Inkassokosten und 1x dessen Stornierung auf.

Unter dem Strich fordern sie nun 27.00 Euro (22,50 Euro; 0,5 Geschäftsgebühr sowie 4,50 Euro; Telekommumikationsentgeltpauschale).

In der schriftlichen Begründung steht, dass Überschneidungen bedeutungslos werden, wenn Zahlungen erst nach Eintritt des Verzuges und bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Sind die geforderten 27 Euro rechtens? Soll ich diese überweisen?

Inkasso, Recht, Forderung, Strafe, Inkassogebühren

Straße alleine reinigen im Mietshaus?

Hallo zusammen,

Folgende Situation:

Wir wohnen in einem Mietshaus mit drei Parteien. Im Erdgeschoss wohnt eine ältere Dame die Eigentümerin der Erdgeschosswohnung und der Dachgeschosswohnung ist. Wir wohnen im ersten Stock (anderer Vermieter) und im Dachgeschoss ein junges tschechisches Pärchen.

Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet die Straße zu reinigen und beim Einzug wurde uns vom Vermieter gesagt, dass wir diese Arbeit mit dem Pärchen in der DG teilen würden.

De facto ist es nun so, dass ich das andere Paar nie beim Straße reinigen sehe, die Dame aus dem EG uns aber ständig darauf hinweist, dass wir laut Hausordnung die Straße reinigen müssen.

Da es sich hierbei um ein sehr langes Stück handelt (das Grundstück liegt an einer Straßenecke, somit sind zwei Gehwege zu reinigen) sammelt sich auch immer eine große Menge Unkraut in den Rinnsteinen, daher reden wir hier auch von einem relativ großen Reinigungsaufwand.

Ist es rechtens, die Reinigung nur einer Mietpartei im Haus aufzuzwingen? Ich bin mir sicher (weiß es aber natürlich nicht zu 100%), dass die anderen Mieter auch dazu verpflichtet sind die Straße zu reinigen, die Dame aus dem EG es dem Pärchen aus der DG aber aufgrund der Sprachbarriere (die Mieter in der DG sprechen praktisch kein Deutsch) nicht klar machen kann und daher versucht die Arbeit auf uns abzuwälzen. Ich habe kein Problem damit, dass die ältere Dame nicht mehr bei der Straßenreinigung hilft, sehe es aber auch nicht ein die ganze Arbeit zu machen wenn ein junges, fittes Paar mit im Haus wohnt (die im Gegensatz uns auch noch keinen Nachwuchs haben).

Bevor ich nun aber auf Konfrontationskurs gehe, wüsste ich eben gerne ob es von nur einer Mietpartei verlangt werden kann die Straße zu reinigen, während die anderen beiden Parteien nichts tun?

Danke und Vg

Mietrecht, Recht

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