Verlängert sich meine Probezeit beim Rotlichtverstoß (132 BKat) kurz vor Beendigung der Probezeit?

Hallo liebe Community

ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:

1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)

2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h

(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)

Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."

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Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?

Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.

Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße

Leaked ✌

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Führerschein, Recht, Probezeit, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit
Riesen Nachbarbau , passt nicht ins Wohngebiet und nimmt uns im Winter 3 Monate Sonne?

Hallo,

Wir haben vor ein paar Jahren gebaut. Unser Grundstück ist länglich, Einfahrt im Westen.

Neubau kommt im Süden hin.

Da die Grundstücke alle mehr länglich wie breit sind und die Ausrichtung in der Regel nach Süden und Westen ist, war das für uns das kein Problem.

Wir haben unser Haus von der Strasse im Westen 11 Meter nach 'hinten' gesetzt. (5 Meter sind unüberbaubar) damit wir einen Süd-/Westgarten/terrasse haben. An der Nordseite haben wir die Garage gesetzt. Abstand hier 5 Meter zur Strasse.

So haben es alle gehalten in der Siedlung.

Nun kommt der Neubau. Diese stellen das Gebäude ebenfalls nach 5 Meter auf, jedoch über die komplette Breite des Grundstücks.

Im Süden sind es 2,5 m Grenzabstand, dann kommen 19 Meter Haus mit Doppelgarage integriert, und dann 1 Meter bis zu unserer Grenze. (Grenzgarage) ca. 370qm Wohnfläche. Firsthöhe fast 9 Meter. Ihre Terrasse und ihr Leben wird sich im Osten abspielen. Sie haben keine andere Möglichkeit da Westen und Süden ja mit dem Haus zugebaut ist.

Die Gemeinde hat dem Bau zugesagt. Ihrer Meinung passt das Haus in die Siedlung und ist angeglichen. Und das ist nicht der Fall. Egal wen wir Fragen, sie können es alle nicht glauben.

Baugenehmigung ist ebenfalls durch. Für uns unfassbar aber lt. Baubeschreibung haben sie sich an alles gehalten, eben bis zum max. Ausgereizt.

Daher ist mir bewusst, dass ich hier nichts tun kann.

Meine Fragen die mich umtreiben sind:

1. Unser Haus hat große Glastüren, Wir haben mit Sonne im Winter gerechnet die wir nun nicht erhalten werden. Für uns heißt dies dann mehr Heizkosten, mehr Stromkosten (da dunkel am Tag, da keine Sonne)

2. Die Nachbarn haben sich für die Ostseite entschieden. Also ein bewusster Bau nur mit Morgensonne und etwas Mittagssonne.

Wir aber nicht. Haben wir hier irgendeine Möglichkeit? Schadensersatz?

Winter - Depressionen sind eigentlich schon vorgeschrieben.

Da die Hauslänge bereits 6 Meter vor unserem Haus anfängt und mit unserem Haus endet, existiert unser Haus sozusagen nicht mehr für die Südsonne im Winter.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

PS: Und bitte keine böse Kommentare.

Mir ist klar, dass jeder Bauen darf wie es im Bebauungsplan steht.

Aber dieser Bau ist wie ein Schlag ins Gesicht. Und wenn er steht wird dieser Schlag jeden Tag erneut erfolgen .

Nachbarschaft, Recht

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