db FondsRente Premium Zurich NICHT kündbar?

Hallo,

durch persönliche Umstände musste ich am 01.04.2018 meine anfang Februar 2011 abgeschlossene betriebliche db FondsRente Premium der Zuricher beitragsfrei stellen lassen. Mein damals neuer Arbeitgeber wollte diese nach beendigung der Probezeit dann wieder übernehmen. Corona bedingt kam es leider nicht dazu, so das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber um eine wiederaufnahme der Zahlung gebeten habe.

Dieser lehnte das jedoch nach Prüfung durch ein Versicherungsmakler ab, da

"bei diesem Vertrag die Möglichkeit/Gefahr besteht, das zum Ablauf des Vertrages nicht die Summe der eingezahlten Beiträge vorhanden ist und sich folglich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ergibt".

Nach Rücksprache mit der Zuricher verneinte diese das jedoch.

Als ich dann danach fragte ob ich die FondRente auch kündigen, bzw ein Rückkauf veranlassen könnte, sagte man mir das eine Kündigung des Vertrages NICHT möglich ist...

Ich verstehe ja, wenn ich die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile nicht bekomme, aber ist es dann richtig, das ich garnichts zurückbekommen würde?

Unter den "Besonderen Bestimmungen" steht noch:

Gemäß §2 Abs.2 BetrAVG darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem Vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen,der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.

Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) unzulässig:

  • Rückkauf
  • Abtretung
  • usw...

Danke schon mal im voraus für eure Antworten.

Grüße

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Recht, Versicherung
Ist die Zusage von Simple Money sicher?

Hallo

Ich stehe mit Simple Money in Verbindung für einen möglichen Kredit bei einem Kreditunternehmen. Sie haben mir, nachdem ich lange nichts mehr von mir hören ließ, eine verbindliche Zusage zu meinem Kreditantrag geschickt. Ich würde jetzt gerne wissen ob es wahr ist bevor ich die Leute bezahle und ob ich wirklich den Kredit bekomme danach.

Hier die Schreiben von Simple Money:

Betrifft: Verbindliche Zusage bezüglich unseres Angebotes vom 07.09.2020

Sehr geehrter Herr ********,

wir können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Ihr Antrag von einem/einer privaten

Finanzsanierer/Finanzsanierungsgesellschaft im Sinne unseres Angebotes über

***,** €

genehmigt ist, eine Ablehnung ist ausgeschlossen.

Die von Ihnen gewünschte Monatsrate von ***,** € ist Vertragsbestandteil.

Die Gesamtregulierungssumme beträgt: ******* €

Der Originalvertrag für Ihre genehmigte Finanzsanierung steht zur Ausfertigung bereit.

Mit der Rücksendung dieses Schreibens beauftragen Sie das Vermittlungsunternehmen ausdrücklich mit der

Einholung des genehmigten Originalvertrages von der privaten Finanzsanierungsgesellschaft. Laut

Kundenvertrag vom 07.09.2020 erhalten Sie diesen gegen die Zahlung einer einmaligen Gebühr für sämtliche

angefallenen Kosten und Auslagen für die Vermittlung in Höhe von 352,10 €. Die Zahlung erfolgt per

Nachnahmesendung bei der Post, in unserem Büro in Zürich oder per Banküberweisung.

Eine Verrechnung dieser Gebühr mit Ihrer Regulierungssumme ist nicht möglich.

Und:

Sehr geehrter Herr *****',

Ihr Auftrag ist bei uns eingegangen und wir haben hierfür bereits eine verbindliche Zusage erhalten.

Diese senden wir Ihnen in der Anlage zu.

Bitte klicken Sie auf den darin enthaltenen Link, damit Sie umgehend Ihren Originalvertrag für die entsprechenden Auszahlungen erhalten.

Für Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.

Ich bitte um schnelle Hilfe weil ich das Geld echt gebrauchen könnte. Und vergisst eure Vorurteile über solche Unternehmen. Ich möchte lediglich wissen ob ich den Kredit genehmigt bekommen habe laut dem Schreiben oder nicht?

Liebe Grüße

Geld, Kredit, Recht, Kreditvertrag
Widerspruch bei der Polizei einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei beworben. Bei beiden gab ich an, dass ich an ADHS in meiner Kindheit und im Jugendalter litt. Da ich wusste, dass dies zu einer Absage führen kann habe ich von meiner Psychologin ein Gutachten anfertigen lassen und beiden Bewerbungen angefügt. Das Resultat war, dass ich bei der Bundespolizei zum Einstellungstest eingeladen und bei der Landespolizei abgelehnt wurde. Soweit ich weiß, richten sich beide Ämter an den Richtlinien der PDV 300. Die Begründung der Landespolizei lautet, dass eine solche Erkrankung niemals völlig ausheilt und ich anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekommen habe. Zu dieser Zeit startete der Lockdown und ich war mir unsicher, ob ich den Unterricht so schaffen würde. Diese Befürchtung war unbegründet, ich habe von dem Ritalin kaum etwas genommen. Daher möchte ich bei der Landespolizei Baden-Württemberg Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

Nun zu meiner Frage, wie verfasse ich ein solches Schreiben korrekt ich habe mir schon Gedanken gemacht, bin mir allerdings unsicher daher wende ich mich an euch.

Danke für eure Hilfe

Hier ist mein erster Entwurf eines Widerspruches:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:...

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Polizei, Recht, widerspruch

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