Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

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Zählerschrank im Treppenhaus?

Hallo miteinander, wir haben mal mehrere Fragen zu Zählerschränken im Treppenhaus eines MFH. Bei uns in der Straße verlegt der Netzversorger neue Hausanschlüsse Strom. Der Zählerschrank mit 7 Einheiten hängt im hinteren Treppenhaus (nicht im Treppenbereich)

a) Jetzt weigert sich der Versorger, den Zählerschrank wieder neu anzuschließen. Seine Begründung: Der Hausanschluss darf nur 0,6 m ins Haus gelegt werden, jetzt ist der Hausanschlusskabel ca. 6 m im Haus, dass wäre zu weit. Wir sollen einen neuen Zählerschrank nahe der Hauswand anbringen. Jedoch sind im unteren Hausbereich alles Wohnungen, einen Keller gibt es nicht. Wir haben nicht darum gebeten, einen neuen Hausanschluss zu bekommen und sollen jetzt einen gesamt neuen Zählerschrank installieren.

b) Für den alten Zählerschrank hat der Monteur eine Mängelliste geschrieben, es fehlen 2 Diazetabdeckung und 3 Abdeckstreifen, sollten diese nicht ersetzt werden, soll der Strom abgestellt werden. Als wir heute mit einem Elektriker vor Ort waren, um die angeblichen Mängel zu beheben, waren die Diazetabdeckungen durch einen Monteur des Versorgers (laut Mieter) eingeschraubt worden und die Abdeckstreifen durch Tesafilm ersetzt. Darf ein Monteur des Versorgers einfach Änderungen an meiner Anlage vornehmen ohne mich darüber zu informieren?

c) Wir haben dem Monteur verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, die Angelegenheit zu klären. Jedoch gab es bereits erhebliche Meinungsverschiedenheiten vor der Begehung mit dem Versorgen, da die beauftragte Tiefbaufirma ihre Baufahrzeugen sowie Dixiklo wochenlang auf und vor meinem Garagenhof abgestellt hatten und wir, sowie auch unsere Mieter, daran hinderten, diesen nutzen zu können. Auch wurden unsere Mieter durch diese Firma beleidigt und absichtlich zugeparkt. Und seitdem wir trotz diverser Beschwerden beim Versorger nur noch die Möglichkeit hatten, die Polizei zu rufen, fängt der Versorger plötzlich an, uns Probleme zu machen.

Darf der Versorger von uns Verlangen, den Zählerschrank woanders hinzubauen, bzw. komplett neu zu machen? Oder uns einfach den Strom kappen, wenn die Mängel an der Anlage beseitigt wurden aber dieser nicht versetzt wurde?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Recht

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