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Getankt, kontaktlos bezahlt, PIN vergessen einzugeben und Strafe erhalten?

Hallo,

Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.

Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:

"Forderung der Aral AG

Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.

Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.

Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."

Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Geld, Inkasso, Recht, Forderung, PIN, Strafe, Tankstelle

Bank verweigert Schuldhaftentlassung. Was tun?

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Kreditvertrag für das Haus mit meinem Ex-Partner. Nach 2 Jahren konnten wir uns endlich friedlich einigen und mein Ex-Partner möchte das Haus behalten / übernehmen. Ich finde das grundsätzlich eine schöne Lösung, so hat wenigstens einer was von unserer harten Arbeit. Vorher hatten wir extra ein Telefonat mit der Bank um die Schuldhaftentlassung zu klären und ob wir damit rechnen können. Das ist nun keine zwei Monate her und nun haben wir 2 Tage nach einreichen der notwendigen Unterlagen eine allgemeine Absage bekommen. Wir waren sehr erstaunt, hatten wir doch extra das Gespräch gesucht. Auf Nachfrage woran es denn jetzt genau liegt, bekamen wir eine sehr unhöfliche Mail von der Bank wo drin stand: die Bank ist nicht verpflichtet ihre Gründe offen zu legen. Also totale Sackgasse. Seltsam ist auch die schnelle Absage, macht ein bisschen den Eindruck als hätte man gar nicht groß geprüft und einfach die Absage rausgeschickt. Es gibt eigentlich auch kein Problem mit der Liquidität, mein Ex-Partner ist bereits über 15 Jahre bei seinem Arbeitgeber angestellt und inzwischen alleine besser aufgestellt als wir beim Kauf zusammen waren. Zudem ist die Immobilie weit mehr wert als der offen e Kreditbetrag. Also wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Unser Problem ist nun dass wir auch einfach abgeblockt werden und man gar nicht mit uns reden mag. Wir haben nun nochmals nach den genauen Gründen gefragt und unsere Bedenken geäußert (auch wegen der finanziellen Lage). Außerdem haben wir nach einem persönlichen Termin gefragt, wobei ich einfach mit gar keiner oder wieder allgemeinen Absagemail rechne. Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und hat einen Tipp für uns? Ich finde es besonders dreist, da die Bank vorab die Finanzen schon grob angesehen hat und eigentlich nichts gegenteiliges gesagt hat. Nun ist alles fertig, nur die Bank macht uns einen Strich durch die Rechnung.

Kredit, Recht

Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis bekommen (als Softwareentwickler) und würde mich über Meinungen zu ein paar Formulierungen und auch allgemein Feedback freuen!

x trat während seines Studiums in unser Unternehmen ein und hat sich in kurzer Zeit sicher, effizient und erfolgreich in seinen Aufgabenbereichen eingearbeitet. Dank seines ausgeprägten konzeptionellen Denkvermögens und seiner strukturellen Arbeitsweise konnte er rasch unterschiedliche Anforderungssituationen meistern.
Dabei plante und organisierte x seine Aufgaben zielstrebig und systematisch. Die von Ihm umgesetzten Lösungen waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität. Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.
x eignete sich während der Zeit seiner Tätigkeit bei x ein hervorragendes und breit gefächertes Fachwissen an und setzte dieses in seinem Aufgabengebiet erfolgreich ein. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.
Er erledigte die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden war stets freundlich und einwandfrei.
x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken x für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
  • Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.

Steht "ordentlich und gewissenhaft" in diesem Kontext nicht für "Dienst nach Vorschrift"? Außerdem ist Programmieren in diesem Beruf genauso wie Interesse an modernen Technologien selbstverständlich. Oder ist das schon ok so? Der Fehler in "moderne" ist original.

  • Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.

Hierzu bin ich auf geteilte Meinungen gestoßen. Positiv wurde es interpretiert als Bereitschaft zu Überstunden/Nachtschicht/Arbeit an freien Tagen (ist auch ein paar mal passiert), negativ das "wenn es die Situation erforderte" eher als "widerwillig", auch weil persönliche Interessen nichts in der Arbeit zu suchen haben.

  • die Ihm übertragenen Aufgaben

Passive Formulierungen bedeuten im Zeugnis ja mangelnde Initiative - ist das auch hier der Fall?

Recht, Arbeitszeugnis

Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren

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