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Darf ein Busfahrer mich ohne grund anschreien?

Ich bin eine Schülerin und bin 16 jahre alt.

Ich habe auf dem Bus gewartet und als er kam stand ich zwischen den beiden Türen. Die Busfahrerin ist einfach weiter gefahren. Danach hat sie schnell bemerkt, dass ich einsteigen will und hat sie mich sehr laut gefragt, ob ich einsteigen will. Ich habe ja gesagt und an gestiegen. Sie hat mich sehr laut an geschrien und sagte( Man steigt von vorne nicht von hinten!!).

Eigentlich ich wollte ja nicht von hinten ein steigen und da wir Corona-Regeln habe wusste ich nicht, ob ich von vorne einsteigen darf und ich wollte sehen welche Tür sie öffnet. Ich wollte das ihr erklären aber sie hat mich weiter an geschrien.

Dann hat sie gesehen das ich nur ein Bild von meine Fahrkarte habe und dann schreite sie noch richtig lauter und sagt mir das geht nicht geh raus rauss. Also um ehrlich zu sein ich hatte meine Fahrkarte zuhause vergissen aber von anfang wollte ich nur fragen, ob ich trozdem mit fahren darf! Aber sie hat mich nicht reden lassen und hat nicht mal eine Sekonde aufgehört zu schrein. Und hat mich raus geschmießen und ich hab nichts gesagt.

Hätte sie mit mir freundlich geredet und hat mir nicht erlaubt mit zu fahren. Dann hätte ich mich entschuldigt und ausgestiegen. 

Ich weiß nicht was ich machen soll aber das war sehr traurig und ich habe geweint da ich kopftuch trage und habe das gefühl, dass sie mich deswegen angeschrien hat. 

Kann ich was tun jetzt?

Recht, Schüler

Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?

Hallo zusammen,

ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.

Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.

In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt. 

In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.

Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde. 

Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese: 

Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.

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Beispielrechnung:

1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17

oder

2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen

oder

3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.

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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.

Nun frage ich euch alle:

Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?

Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.

Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!

rechnung, Recht, Forderung, Inkassounternehmen, Mahnung, Vorkasse

Aufhebungsvertag?

Guten Tag, ich heiße Nico,

ich bin 58 Jahre alt, und ich war 78 Wochen krankgeschrieben, praktisch Krankengeld bekommen, und inzwischen habe ich eine 3 Wochen Reha gemacht, wo ich wom Reha OberArtzt entlassen wurden, dass ich meine alte Arbeitsplatz nicht mehr üben kann. Aber mehr als 6 Arbeitsstunde Arbeiten kann, und die Reha Arzt hat auch meine Arbeitgeber geschrieben ob er für mich in die Firma eine leichtere Arbeitsplatz hat, und die Antwort war Beine keine leichte Arbeitsplatz. Und nach Ende von Krankengeld wurde ich Ausgesteuert , ich habe dass Arbeitsagentur angerufen um mich Arbeitslos zu melden, und es wurde mir gesagt dass ich bestimmt beim Meine Firma noch alte Urlaubstage habe, und dass ich erst meine ganzen Urlaubstage nehmen sollte und danach mich beim Arbeitsagentur wieder melden, dass Problem ist dass ich jetzt meine gesamte Urlaubstage genommen habe, und habe ich mich beim Arbeitsamt wieder gemeldet, und die Arbeitsvermittler sagte mir dass ich soll Arbeitsamt dass Kündigung schreiben von meine Arbeitgeber, sowie Arbeitsbescheinigung ausreichen, um mich anzumelden und Geld zum bekommen, heute war ich zum meine Arbeitgeber und dem gesagt was ich brauchen um mich Arbeitslos zum melden, und meine Arbeitgeber sagt mir dass er mir keine Kündigung geben kann, weil ich krank war und Ausgesteuert wurden, praktisch wie wenn ich noch angestellt bin, und er meinte dass ich nur eine.
Auf­he­bungs­ver­trag bekommen kann. jetzt meine Frage ist: was passiert mit meiner Arbeitslosengeld mit dieses Auf­he­bungs­ver­trag bekommen Automatisch eine 12 Wochen Sperren, oder nicht? Ich habe natürlich noch nicht unterschrieben, was soll ich machen? Immer in ich war 11 Jahre in die Firma angestellt.

vielen Dank

Recht

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