Handwerkerrechnung bezahlen?
Ich habe am 24.11.2020 eine Handwerkerrechnung per Post erhalten. Die Arbeiten wurden Oktober November 2016 in meinem Haus ausgeführt. Muss ich sie noch bezahlen?
2 Antworten
Nein, sie ist verjährt.
Wenn die Arbeiten im November 2016 abgeschlossen waren, begann die Verjährung mit Ablauf des 31. 12. 2016 zu laufen und endete mit Ablauf es 31. 12. 2019.
§ 195 i.V.m. § 199 (1) BGB
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Wann ist denn die Handwerkerleistung abgenommen worden. Waren Sachmängel gerügt und erst in 2017 beseitigt worden?
Der Werklohn wird mit Abnahme fällig:
https://dejure.org/gesetze/BGB/641.html
Dann könnte durchaus auch die Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres 2020 enden, eventuell sogar noch später.