Was tun wenn eine innergemeinschaftliche Rechnung falsch ausgestellt wurde?

1 Antwort

Du kannst die Rechnung stornieren und korrigieren. Ggf. erhält der Kunde eine Gutschrift - je nachdem, ob die korrigierte Rechnung den gleichen Betrag (nur eben jetzt keine USt. ausgewiesen) oder den Nettobetrag (ohne die vorige USt.) ausweist.

In jedem Fall musst Du die Umsatzsteuervoranmeldung auf der deutschen Seite entsprechend korrigieren.

Ist das eine Rechnung aus 2020 oder einem Vorjahr?