Vorkasse als Zahlungsmethode - Betreiber will Inkasso einschalten?
Hallo zusammen,
ich habe bei "Gewerbeanmelden.de" versucht ein Gewerbe anzumelden, jedenfalls dachte ich es. Beim Abschluss gab es keine Optionen eine Zahlungsmethode auszuwählen. Nach den ersten Bestätigungsmails die nach ca. 5 minuten eintrafen habe ich gemerkt das die Bestellung wirklich unnötig ist und ich nur leergeld bezahle.
Daraufhin habe ich den Betreibern eine E-Mail gesendet das ich die Bestellung stornieren möchte und somit die Zahlung auch nicht tätigen werde.
In einer der E-Mails war eine Rechnung mit beigefügt.
In dieser Rechnung steht das die Zahlungsmethode "Vorkasse" sei.
Nach schriftlichen Verkehr mit den Betreibern und Hinweise das die Zahlungsmethode Vorkasse ist und die Betreiber somit erst die Ware bzw. Bestellung liefern, wenn die Zahlung vollzogen wurde.
Nun habe ich E-Mails bekommen wie diese:
Mir ist unerklärlich, warum Sie dies nicht zahlen wollen. Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt.
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Beispielrechnung:
1. Sie bezahlen heute die offene Zahlung in Höhe von EUR 23,17
oder
2. Sie bezahlen später ans Inkasso EUR 23,17 + 70,22 EUR Inkassogebühren + 16% MwSt. + 9% Zinsen
oder
3. Sie zahlen weder uns noch das Inkasso und es geht vor Gericht wo noch Gerichts- und Anwaltskosten anfallen von vielen hundert Euro.
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Sie haben gebucht aber noch nicht bezahlt. Als Existenzgründer oder Unternehmer sind Bestellungen verbindlich und man muss den Zahlungen nachkommen.
Nun frage ich euch alle:
Haben die Betreiber das Recht ein Inkassounternehmen zu beauftragen eine Zahlung zu fordern, obwohl die Zahlungsmethode "Vorkasse" ist?
Ich habe 10 Minuten nach der Bestellung direkt eine E-Mail geschrieben und sicherheitshalber vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.
Danke im Voraus für die Zeit und Antworten!
2 Antworten
vom Wiederrufsrecht gebrauch gemacht.
Dummerweise hast du KEIN Widerrufsrecht!
das Widerrufsrecht gilt für Verbraucher. Du wolltest eine Gewerbeanmeldung tätigen, somit UNTERNEHMER!
Die von dir genannte Domain wird zum Verkauf angeboten und hat keinen eigenen Inhalt mehr. Sicher, dass das die richtige Adresse ist?
In gesamt klingt das sehr nach Abzocke. Finger weg von irgendwelchen privaten Internetseiten, die für einen Behördengänge erledigen möchten. Das ist in der Regel reiner Betrug, im besten Falle noch legale Abzocke ("zahle viel Geld dafür, dass du die Daten an uns übermittelst, die wir dann an die Behörde übermitteln" oder so ähnlich). Trotzdem können aus solchen Maschen rechtswirksame Verträge resultieren. Besonders, wenn du nicht als Verbraucher, sondern als Kaufmann auftrittst.
Hast du einen Button "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" o. ä. betätigt?
Wenn ja, hast du ein Problem. Die Zahlungsart "Vorkasse" bedeutet. nicht, dass der Vertrag erst mit deiner Zahlung zustande kommt, sondern vielmehr dass du dich vertraglich verpflichtet, beim Vollzug des Vertrages in Vorleistung zu gehen. Der Vertrag dürfte rechtswirksam abgeschlossen worden sein.
Ein allgemeines Rücktrittrecht kann ich hier nicht erkennen.
Auch das Bestehen eines Widerrufsrecht würde ich hier bezweifeln. Inwieweit du doch als Verbraucher aufgetreten sein könntest, müsste ein geeigneter Fachanwalt prüfen und ggf. vor Gericht verargumentieren. Das kann ich nicht beurteilen.
Ich würde dir empfehlen, vorsorglich den Vertrag aufgrund von § 119 und § 123 BGB anzufechten.