Auftrag gleich Rechnung?

2 Antworten

auf welchen Namen erfolgt der Auftrag, im Namen des Bevollmächtigten oder der Witwe und Erbin?

Logischerweise auf den Namen der Auftraggeberin - sprich den Namen des beauftragten Kindes ( denn das unterschreibt ja vermutlich den Auftrag ) ..... außer es wird eine beglaubigte Vollmacht vorgelegt, aus der hervorgeht, dass Du Auftraggeberin bist - nur warum gibst Du dann keinen schriftlichen Auftrag?

Der Steinmetz schickt einen Auftrag statt einer Rechnung und sendet den Auftrag an die Bevollmächtigte.

ich vermute einmal Du meinst eine Auftragsbestätigung.

Den Grabstein kann der Steinmetz nur mit Genehmigung des Grabrechteinhabers setzen - und das bist widerum vermutlich Du.

Hallo,

zu 1) normalerweise ist es die Witwe

zu2) dies wird eine Auftragsbestätigung sein, keine Rechnung. (ggf. mit Kostenaufstellung? )

Die Rechnung erhält in der Regel nach Beendigung des Auftrags, die im Auftrag benannte Person (Witwe 🤷‍♀️)