Auftrag gleich Rechnung?
Ich schreibe für meine Nachbarin. Es geht um einen Grabstein. Die Witwe und Erbin
mit 3 Kindern (Miterben) beauftragt eines ihrer Kinder einen Grabstein zu bestellen.
- Frage
auf welchen Namen erfolgt der Auftrag, im Namen des Bevollmächtigten oder der Witwe und Erbin?
2.Frage
Der Steinmetz schickt einen Auftrag statt einer Rechnung und sendet den Auftrag an die Bevollmächtigte.
Kommt noch eine Rechnung an die Witwe und Erbin? Oder ist eon Auuftrag bereits die Rechnung?
2 Antworten
auf welchen Namen erfolgt der Auftrag, im Namen des Bevollmächtigten oder der Witwe und Erbin?
Logischerweise auf den Namen der Auftraggeberin - sprich den Namen des beauftragten Kindes ( denn das unterschreibt ja vermutlich den Auftrag ) ..... außer es wird eine beglaubigte Vollmacht vorgelegt, aus der hervorgeht, dass Du Auftraggeberin bist - nur warum gibst Du dann keinen schriftlichen Auftrag?
Der Steinmetz schickt einen Auftrag statt einer Rechnung und sendet den Auftrag an die Bevollmächtigte.
ich vermute einmal Du meinst eine Auftragsbestätigung.
Den Grabstein kann der Steinmetz nur mit Genehmigung des Grabrechteinhabers setzen - und das bist widerum vermutlich Du.
Hallo,
zu 1) normalerweise ist es die Witwe
zu2) dies wird eine Auftragsbestätigung sein, keine Rechnung. (ggf. mit Kostenaufstellung? )
Die Rechnung erhält in der Regel nach Beendigung des Auftrags, die im Auftrag benannte Person (Witwe 🤷♀️)