Berufsausbildungsbeihilfe für Tochter, die noch zu Hause lebt - sollte sie in den Mietvertrag mit aufgenommen werden?

Volljährige Tochter, die noch bei mir zu Hause lebt, hat einige Monate ALG II bezogen, jetzt aber Ausbildungsplatz gefunden (BAE), worauf sich das JC erst nach einigem Hin und Her eingelassen hat. Das Geld im 1. Ausbildungsjahr ist viel niedriger als das vorher bezogene ALG II, damit werden wir überhaupt nicht klarkommen, da ich Frührentnerin mit geringer Rente bin, die sowieso aufgestockt werden muss und trotzdem nicht gereicht hat, weswegen meine Tochter zum Haushalt immer ihren Teil dazu leisten musste.

Ich bin dieses Jahr geschieden worden, der Mann hat zwar ein eigenes Haus, in dem er jetzt mit seiner jungen Geliebten wohnt, aber er hat nur eine Mini-Rente, weil er wegen seiner Selbstständigkeit kaum in die Rentenkasse eingezahlt hat, weswegen da auch nichts zu holen ist.

Nun wurde meiner Tochter gestern bei einem persönlichen Gespräch mit den entsprechenden amtlichen Personen mitgeteilt, dass sie mehr Geld (BAB) bekommen könne, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben würde ODER in meinen bestehenden Mietvertrag mit aufgenommen werden würde. Das macht mir jetzt Sorge, da meine Recherchen im Internet ergeben haben, dass eine volljährige Person nur BAB bekommt, wenn sie einen eigenen Haushalt führen muss, weil sie zu weit weg wohnt. Die Fahrzeit zum Betrieb beträgt keine 2 Stunden. Ich muss aber davon ausgehen, dass ihre versierten Gesprächspartner schon wussten, was richtig ist und meiner Tochter nichts Falsches erzählt haben, da sie ja von dort auch immer tolle Unterstützung und Rat bekommen hat.

Wenn das nun tatsächlich stimmt (was ich ja nun hoffe), kann ich denn vom Vermieter einfach so verlangen, dass meine Tochter in den Mietvertrag aufgenommen werden soll? Zeitpunkt: ab sofort oder früher, da sie ja genau so lange hier wohnt wie ich? Muss der Vermieter für uns beide nun einen neuen Mietvertrag ausstellen oder kann der alte Mietvertrag einfach nur durch einen Zusatz geändert werden? Tatsächlich steht der Ex noch mit drin (ist eigentlich auch wichtig), der hat sich nach seinem Weggang um nichts mehr gekümmert. Wenn der Herr nun aus dem Mietvertrag rausgenommen wird, kann er auch für nichts mehr herangezogen werden, was diese renovierungsbedürftige Wohnung betrifft, wenn ich hier ausziehen muss, auch nicht für Kosten der Entrümpelung des komplett von ihm zugestellten Kellers.

Ich weiß nicht so recht, was jetzt richtig ist und wie ich weiter vorgehen soll. Danke für jeden Tipp.

Mietvertrag, Berufsausbildungsbeihilfe
Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da wieder einmal eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Folgende Situation: Ein Haus- oder Wohnungseigentümer nimmt ein studierendes Kind eines Freundes bei sich für die Dauer von z.B. 2 Semestern auf und lässt sie/ihn bei sich wohnen. Das Haus/Wohnung ist noch mit einer Hypothek belastet. Der/die Student/in beteiligt sich an den Kosten fürs Wohnen. Es wird kein Mietvertrag (weil Eigentum, auch kein Untermietvertrag) geschlossen.

Frage 1: Wie wird im vorliegendem Fall die steuerliche Seite abgewickelt ?.

Frage 2: Angenommen die monatliche Hypothekrate beträgt 1.000 Euro. Der/die Studentin beteiligt sich mit 500 Euro/Monat (wie gesagt, ohne Mietvertrag). Was ist nun bei der Steuererklärung anzugeben ?.

Frage 3: Können irgendwelche Ausgaben für Reparaturen, Zinsen.... den Einnahme gegen gerechnet werden. Angenommen, der Eigentümer und der/die Studentin nutzen das Haus/Wohnung jeweils zu Hälfte ?.

Frage 4: Ist im vorliegendem Fall ein Mietvertrag erforderlich ?.

Frage 5: Braucht man für einen eventuellen Wohnsitzwechsel einen Mietvertrag oder kann man sich bei der Meldebehörde ohne Mietvertrag anmelden ?

Frage 6: Erwirbt der/die Studentin mit zunehmender Bleibedauer, sowas ähnliches wie Kündigungsdauer/Kündigungsfrist oder kann man sich von ihm/ihr, wenn es nicht mehr passt von jetzt auf sofort trennen ?.

Frage 7: Wird die Beteiligung an den o.g. Wohnkosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Mietvertrag liegt nicht vor) erfasst oder als sonstige Einnahmen ?

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.

Kündigung, Mietvertrag, Steuern, Einnahme
Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.

Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.

Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.

Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.

Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.

Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.

Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...

Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, wohnung, Schaden

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