Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt
Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.
Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.
Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.
Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.
Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.
Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.
Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?
Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.
Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...
Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....
2 Antworten
Offengestanden: Selbst wenn Du seinerzeit ein Übergabeprotokoll gemacht hättest, Du hättest mit Sicherheit nicht Selbstverständlichkeiten wie das Vorhandensein von Türen erwähnt und vermutlich auch nicht das Fehlen derselben, Wohnungseingangstür und WC-Tür mal ausgenommen. Nun stehst Du da und mußt nachweisen, dass an der Küche mal eine Tür gewesen war. Bist Du nie mit anderen Leuten zusammen in der Wohnung gewesen? Damals, vor 8 Jahren natürlich. Dann könntest Du die als Zeugen benennen.
Und tröste Dich: Es gibt noch schlimmere Fälle. Ein Freund von mir hat eine mit Einbauküche ausgestattete Wohnung ohne EBK zurück bekommen. Der Mieter hatte dreist behauptet, es wäre nie eine drin gewesen. Damit kam er zwar bei Gericht nicht durch. Geholfen hats dem Vermieter aber nicht, denn der schräge Vogel war pleite.
Alte Holztüren sind unverwüstlich. Die haben z.T. schon zwei Weltkriege überstanden und den macht auch der Dachboden nichts aus. Für die Aufarbeitung wird dann aber der Mieter aufkommen müssen. Schließlich hat er die Tür ja auch da abgestellt.
Tja, das ist so die Frage.... das ist dann ja schon Instandsetzung und wird vielleicht nicht einfach durch zu setzen sein. Im Grunde bin ich sehr froh wenn die weg sind. Mal abwarten was ich Sonntag zu sehen bekomme.
Dass ich mich für einen echt günstigen Preis um einen Maler bemühe ist auch nicht selbstverständlich. Mein früherer Vermieter hätte mir was gehustet. Ich hab mir 5 Angebote machen lassen bis ich einen für 400 Euro gefunden habe...
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Der muss die Tür wieder einhängen. Wenn die bei der Übergabe nicht drin ist, wird sie als fehlend vermerkt.
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Keiner würde eine Wohnung übernehmen in der eine Tür fehlt, weil das Ende ja abzusehen ist.
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Das beste ist, Du nimmst den Handwerker, der renovieren soll, zur Übergabe mit, dass der gleich sagt, was es kostet.
Die Logik sagt mir eigentlich, dass es das Problem des Mieters ist, wenn schon bei Einzug keine Tür vorhanden gewesen sein soll. Da hätte er auf einem Übernahmeprotokoll bestehen müssen.
Ansonsten könnte er ja eine komplette Außenwand mitnehmen und sagen, dass die von Anfang an nicht da war.
„ ... könnte er ja eine komplette Außenwand mitnehmen und sagen, dass die von Anfang an nicht da war. „ Aber sicher doch :)))
Im Übergabeprotokoll als fehlend zu vermerken ist ausreichend. Wenn es sich um Normtüren handelt wäre es auch eine Überlegung wert, diese nicht neu zu streichen sondern duch neue aus einem Baumarkt zu ersetzen und nur die Zargen zu streichen.
Also das fehlen einer Tür hätte ich sicherlich vermerkt. Der Vormieter z.B. hatte die Kloschüssel kaputt hinterlassen und den PVC im Bad ruiniert, das habe ich beides vor deren Einzug austauschen lassen. Ich vermiete nur diese eine Wohnung und bin da nicht kleinlich oder so. Aber es handelt sich hier um eine 100 Jahre alte Kasettentür im Jugendstil. Das wäre eine teure Angelegenheit die zu ersetzen.
Aber wie dem auch sei: neue Mail. Die Tür hat sich wundersamerweise doch wieder eingefunden! Auf dem Dachboden ganz hinten. So wird sie sicher auch aussehen, aber wenigstens ist sie noch vorhanden. :)