Kann man als Erbe den Mietvertrag automatisch übernehmen?
Wenn man einziger Erbe ist, übernimmt man doch auch die Verträge vom Verstorbenen, gilt das auch für den Mietvertrag? Würde das heißen, ich könnte Omas Wohnung als einziger Enkel später einfach beziehen als neuer Vertragspartner des Vermieters?
4 Antworten
Hier gibt's eine schöne Erklärung über das Erbe des Mietvertrages:
Vetragspartner bist Du. Wenn Du aber nicht schon da gewohnt hast, darf der Vermieter kündigen.
Der Mietvertrag würde gem. § 564 BGB zwar mit dir fortgesetzt, wäre aber durch den Vermieter kündbar.
G imager761
Du würdest alle Rechte und Pflichten übernehmen. Auch evtl Renovierungskosten. Dem Vermieter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, Dir natürlich auch.