Mieter ziehen aus - Küchentüre fehlt

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen.

Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter "wohl auf dem Dachboden". Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :/ Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen.

Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat.

Mail kam natürlich nicht. Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll.

Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen.

Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben.

Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer...

Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte....

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, wohnung, Schaden
Scheidungsfolgenvereinbarung durch Insolvenz ungültig?

Mein Exmann und ich wurden Ende 2010 geschieden. Bei Gericht wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, in der u.a. festgehalten wurde, dass er mir seine Hälfte unserer Eigentumswohnung gegen Übernahme seiner Bankschulden überschreibt. (Es sind erst rund 10 000 Eur seit Kauf abgetragen, sie ist vollfinanziert, ich zahle sie alleine ab.)

Nach der Scheidung ist er dann einfach monatelang abgetaucht, nach 3 Monaten bekam ich eine Mail, ich solle die Überschreibung in die Wege leiten. Dann tauchte er wieder ab, reagierte nicht auf die Schreiben des Notars und ich bat meine Anwältin die Vollstreckung inkl. Zwangsgld gegen ihn zu beantragen.

Die Frist des Gerichts endete heute. Letzte Woche tauchte er plötzlich auf und ging zum Notar zur Unterschrift. Soweit so gut. Am Samstag kam dann überraschend Post meiner Anwältin.

Darin die Kopie einer Schuldnerberatung. Mein Exmann hat 21 (!) Gläubiger und 28 000 Schulden. Er ist einkommenslos, wird von seiner LG unterhalten. Ich solle einer Vereinbarung zustimmen, dass er nur dann anteilig was zahlt, wenn er über der Pfändungsgrenze Einkommen hat (ich bekommen auch noch 1750 Euro von ihm), sonst müsse er Privatinsolvenz anmelden. Nun hab ich große Sorge, dass ich die Wohnung doch nicht bekomme, trotz Notar. Der wird mich nun im Grundbuch vormerken lassen. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?

LG Maerzentchen

Insolvenz, scheidung, Vollstreckung
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