Übergabeprotokoll fehlerhaft oder unvollständig, kann ich belangt werden?

Ich habe ziemlich genau 1,5 Jahre in meiner jetzigen Mietwohnung gewohnt und ziehe zum 1.12. Aus. Jetzt bin ich grad in der Vorbereitung, alles schonmal langsam einzupacken und zu planen.

In dem Bestätigungsbrief, wo mein Vermieter den Kündigungsempfang bestätigt steht, dass die Wohnung "komplett renoviert mir Raufaser weiß gestrichen" zurückgegeben werden muss. Im Mietvertrag steht zur Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses folgendes: "Die Wohnung nach Bedarf komplett in hell (möglichst weiß) und einheitlich gestrichener Raufaser an Wände und Decken [...]. Beschädigungen an den Laminatböden, Türen und Türzargen sind fachgerecht zu beseitigen.".

Ich habe dann auch nochmal auf die Übernahmebestätigung von damals geschaut, dort wurde angekreuzt, dass die Wohnung in renoviertem/tapeziertem Zustand übernommen wird. Mein Vormieter hatte nicht frisch renoviert/tapeziert, es war halt noch die Weiße Wandfarbe seines Vormieters. Auch wurden keine kleineren Macken an den Türen vermerkt, sowie der starke Grünbelag und abblätternde Farbe auf der Balkonwand.

Das war meine erste eigene Wohnung.. ich kannte mich damit leider nicht wirklich aus.(jetzt immernoch nicht wirklich, deswegen frage ich ja nach). Kann von mir verlangt werden, dass ich frisch weiß streiche/neu Tapeziere? Das Einzige was ist, ist dass halt das weiß etwas verblasst ist. Ich bin sehr sorgsam mit der Wohnung umgegangen und habe hier keine Schäden verursacht..

Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Mieterrecht
Privatgrundstück?

Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet vor der sich Parkplätze befinden. Es handelt sich um ein Privatgrundstück mit und ohne gekennzeichnete Parkplätze.
Meine Eltern sind mich besuchen gekommen und ein Mieter eines Ladengeschäftes hat den PKW meiner Eltern abschleppen lassen, obwohl er nicht der Besitzer der Stellflächen ist. Er hat lediglich einen Parkplatz angemietet, den er auch gekennzeichnet hat, auf dem meine Eltern aber nicht ihren PKW geparkt hatten. Der Parkplatz auf dem meine Eltern standen, um mich zu besuchen (sie kommen mich höchstens 1x im Monat übers Wochenende, Donnerstag oder Freitag bis Sonntag, besuchen) ist nicht gekennzeichnet und es befindet sich dort keine Parkplatzsperre. An der Einfahrt zum Grundstück befindet sich zwar ein Schild mit der Kennzeichnung, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden. Der Mieter des Ladengeschäftes ist aber selbst nur Mieter und nicht Besitzer des Parkplatzes (auf dem er außerdem angibt, das "hintereinander geparkt" werden muss. Nochmals, meine Eltern sind nicht auf seinem angemieteten Parkplatz gestanden... Zudem hat er Mieter des Ladengeschäfts nicht sofort gehandelt, sondern am Freitag, den 02.02.2024, gerade in der Zeit als es Streiks gab und die Brücke gesperrt war, sowie keine Züge und Busse gefahren sind. Also mussten meine Eltern ein Taxi nehmen (Kosten 40€) plus die Abschleppkosten in Höhe von 278€. Vielen Dank für eure Hilfe in diesem Fall.

Mieter, Mieterrecht
Schadensersatz - Mündliche Zusage mit Termin - nun keine Wohnung - wer hat Rat?

Hallo zusammen,

folgender Fall: Person A möchte wegen des Studiums von Stadt X nach Stadt Y (800km Entfernung) umziehen und sucht dafür im Internet nach einer Wohnung. Auf einem Anzeigenportal wird Person A am 15.08.23 auf eine Wohnung aufmerksam und kontaktiert Person B dafür, welche das Angebot inseriert hat (frei zum 01.09.23 laut Inserat). Person A macht Person B gleich beim Anschreiben auf die Distanz der Städte aufmerksam, und dass eine Besichtigung recht schwierig werden wird. Die 3 Bilder sehen soweit in Ordnung aus.

B antwortet und wie sich herausstellt arbeitet B für eine Hausverwaltung. B antwortet und berichtet von der Hausstruktur und Nachbarschaft (jung/alt usw.) und fragt A ob sie sich so ein Modell vorstellen könnte und ob eine Besichtigung benötigt wird. Kurzfristig schafft es A leider nicht, ist aber dennoch bereit Bewerbungsunterlagen einzureichen. B sagt darauf hin, dass A im engeren Kandidatenkreis aufgenommen wird, da man vorwiegend an Studenten vermieten möchte.

Die Wohnung soll plötzlich zum 01.10.23 bezogen werden, wenn man jedoch streicht und einen neuen Boden verlegt, da der momentane Linoleum nicht zu gebrauchen sein, kann man schon zum 01.09.23 rein, was die erste Überraschung war, denn davon stand im Inserat leider nichts. Für Person A kein größeres Problem wenn die Kosten dafür übernommen werden. Das sollte Person A mit Person C, also der Nochmieterin, telefonisch klären.

Am 17.08.23 reicht A also alle Bewerbungsunterlagen bei Person B ein und bekommt noch am gleichen Tag einen Mietvertragsentwurf per Mail, um die Eckdaten zu besprechen. A ist mit dem Entwurf soweit einverstanden, es sei nur noch zu klären wie es mit den Kosten bezüglich Boden und Wänden aussieht. Person B antwortet per Mail, dass C mit einer Kostenbeteiligung einverstanden ist und leitet die Kontaktdaten von A an Person C weiter. Person B bittet um kurze Rückmeldung nachdem C Person A angerufen hat.

C meldet sich daraufhin telefonisch bei A um ihr mitzuteilen, dass sie sich lediglich an den Kosten für Wandfarbe beteiligt, jedoch nicht am Boden. Bitter für Person A, aber wegen der dringlichen Wohnungsnot die einzige Option. Bei diesem Telefonat stellt sich heraus, dass es noch ein paar weitere Mängel in der Wohnung gibt, etwa Schimmel im Bad und Wasserflecken an der Decke. C schickt A Fotos der Mängel.

A nimmt am 18.08.23 daraufhin Kontakt zu B auf um auf die Mängel aufmerksam zu machen, diese seien bekannt und man würde das intern besprechen. Person A ist wegen dem ganzen Ablauf an dieser Stelle schon mehr als irritiert, aber gut, die Zeit wird eng und eine Wohnung wird benötigt. Am 23.08.23 bestätigt Person B per Mail, dass die Mängel vom Hausmeister behoben werden und der Boden Mietersache ist, dieser also bleiben/entsorgt/ersetzt werden kann. In dieser Mail wird auch die Wohnungsübergabe am 01.09.23 mit Uhrzeit von Person B bestätigt. Person A ist jetzt erleichtert.

Am 25.08.23 wird A von Person B angerufen, mit der Hiobsbotschaft, dass der Einzug am 01.09.23 nun doch erst am 01.10.23 stattfinden wird, da Person B es nicht rechtzeitig schafft und ja noch eine Kündigungsfrist hat. A solle sich unverzüglich bei B melden, wenn diese in der neuen Stadt ist und mit C einen Besichtigungstermin vereinbart hat. Ein Schock für A, da sie so kurzfristig keine (bezahlbare) Unterkunft finden wird und das Studium demnächst beginnt. Mit viel Glück findet A also doch noch eine Ferienwohnung für den September, doch günstig ist diese Option nicht.

In der neuen Stadt angekommen ruft A Person C an um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Daraufhin lässt Person C am 07.09.23 telefonisch die Bombe platzen und sagt, dass sie nicht auszieht, da sie sonst obdachlos ist und ihre Sozialleistungen gefährdet, sie lässt es auf eine Räumungsklage ankommen. Vermutlich hat C Mietschulden. Ein Schlag ins Gesicht für A, welche nur den September in der Ferienwohnung bleiben kann und für Oktober wieder eine Option suchen muss.

B hat A ein paar Tage später zu einer Besichtigung einer anderen Wohnung eingeladen, jedoch war diese in einem furchtbaren Zustand, verraucht und vergilbt. Eine Art Trostpflaster. Sie würde zwar ihren Chef fragen ob der was macht, A solle sich aber bloß keine Hoffnung machen. B sagte noch zu A sie hätte vielleicht noch 1-2 weitere Wohnungen und würde sich melden. Seitdem wird A leider von B ignoriert.

Aus Kulanz und Mitleid durfte Person A noch bis zum 04.10.23 in der Ferienwohnung bleiben und ist seitdem in einem Hostel untergebracht (was finanziell sehr schmerzt). Auf Dauer nicht stemmbar, und schon jetzt wurden ein guter Teil vertilgt, was für Miete und Kaution vorgesehen war.

Welche Möglichkeiten hat A? Hat sie sich selbst in diese Situation gebracht oder kann sie von B bzw. deren Hausverwaltung Schadensersatz verlangen? Wichtige Informationen wurden von B einfach nicht mitgeteilt, auch Person C hat nicht ganz fair mitgespielt. Es gab wohl auch nie einen Kandidatenkreis. Danke für Eure Ratschläge!

Schadensersatzanspruch, Mieterrecht
Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

Miete, Recht, vermieter, WOHNRECHT, wohnung, Auszug, Mieterrecht, Vermieterrecht
Darf ich die Einbauküche des Vermieters (die nicht Teil der Mietsache ist) durch eine neue ersetzen?

Hallo,

wir haben uns vor ein paar Monaten dafür entschieden eine neue Küche in unsere Mietwohnung einbauen zu lassen. Derzeit befindet sich in der Mietwohnung die Einbauküche des Vermieters, welche nicht zur Mietsache gehört. Der Vermieter verfasste eine extra klausel, welche beinhaltet, dass der Vermieter eine Einbauküche zur Verfügung stellt, mit einem Herd/Ofen und einer Spülmaschine welche wir nutzen dürfen. Die Spülmaschine ist allerdings nicht vorhanden.

Die jetzige Küche hat keine Spülmaschine und Mängel wie undichte Stellen in der Arbeitsplatte und das Spülbecken hebt sich von der Arbeitsplatte ab.

Da wir die Küche selber zahlen, müsste die Küche demnach auch uns gehören. Der Vermieter weigert sich jedoch das an zu erkennen und möchte eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen, um für sich selbst keine Aufwendungen und Kosten zu haben. Unter anderem beinhaltet diese Zusatzvereinbarung, dass wir dem Nachmieter die Einbauküche nicht weiter verkaufen dürfen oder ausbauen und wieder mitnehmen, sondern dass diese in der Wohnung bleiben muss und am ende dem Vermieter gehört.

Sprich, wir werden vom Vermieter sehr benachteiligt. Unsere eigene Küche, welche wir zahlen, soll in dieser Wohnung bleiben und an den nächsten Mieter KOSTENFREI übergeben werden, da die Küche nach unserem Auszug laut der Zusatzvereinbarung dem Vermieter gehört, da die jetzige Küche ja noch vollfunktionsfähig ist und man diese seiner Meinung nach nicht ersetzen müsste.

Welche Rechte haben wir? Können wir seine alte Küche ausbauen und so lange lagern, bis wir ausziehen wir möchten ihm unsere Küche nicht überlassen, die wir selbst zahlen werden. Oder muss er die Küche selber zu sich nehmen, da sie nicht Teil der Mietsache ist. Darf unser Vermieter uns verbieten, die Einbauküche an den nächsten Mieter zu verkaufen? Oder Zusatzvereinbarungen erstellen welche wir unterschreiben müssen mit der Forderung, falls wir eine Küche haben wollen dann nur wenn wir seine Zusatzvereinbarung unterschreiben.

(Wir haben keine Zusatzvereinbarungen unterschrieben!)

Danke im Voraus für Hilfreiche Antworten.

MfG

küche, Mieter, Mietwohnung, Eigentum, Mieterrecht
Waschmaschine in der Wg geht kaputt, wer ist im Recht?

Hallo ich brauche dringend Hilfe!

Ich lebe seit einem Jahr in einer zweier Wg. Wichtige Info vorab die Wg besitzt eine Waschmaschine die weder der Vermieterin noch einem von uns Mietern gehört, sie war wohl schon länger da. Jetzt kam es zu dem Vorfall, dass ich ganz normal meine Wäsche gemacht habe wie immer und dann zur Schule gegangen bin.

Irgendwann später schreibt mir meine Mitbewohnerin, dass die Maschine total laut war und sich wohl komisch angehört hat und sie hat sie ausgemacht und mir ein Foto davon geschickt wie der Bügel meines BHs rausgestochen ist und das Gummi von der Waschmaschine aufgerissen hat. Jetzt will meine Mitbewohnerin natürlich eine neue Maschine kaufen.

Das ist jedoch zu einem unglaublich blöden Zeitpunkt passiert, da ich demnächst mit meinen Freund zusammenziehen wollte und eben ausziehe, ich hab meiner Mitbewohnerin nichts davon erzählt gehabt, da wir nicht so ein gutes Verhältnis haben.

Jetzt ist die Sache halt die, dass ich nichts dafür kann, dass die Maschine kaputt gegangen ist, wer weiß wie alt sie ist und die Machschine hat blöderweise meinen BH kaputt gemacht.

Ich möchte nur nicht für eine neue Maschine zahlen, die ich dann nie benutzen werde.

Meine Mitbewohnerin jedoch sieht das anderst und möchte der Vermieterin erzählen, dass ich einen kaputten BH in die Waschmaschine gelegt hätte und die Maschine kaputt gemacht habe.

Was kann ich in der Situation machen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Mietrecht, vermieter, Schaden, Waschmaschine, Mieterrecht

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