Wie ist es beim Mietvertrag mit der Übernahme von ungewollten Möbeln in der Mietwohnung?

Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gefunden. Diese enthält unteranderem einen großen Kleiderschrank im Schlafzimmer der wohl vom Vermieter selbst noch stammt als er diese Wohnung noch bewohnte. Baujahr des gesamten Mehrfamilienhauses ist 2000 etwa gleich alt wird sicher auch der Schrank sein. Geschmacklich gefällt uns dieser Schrank überhaupt nicht. Nun haben wir den Mietvertrag erhalten. Dieser enthält unter der Angabe "Zustand der Mietsache - Einrichtungsgegenstände" folgendes: 1. Der Mieter hat das Mietobjekt besichtigt. (Trifft zu) 2. Den Zustand der Wohnung, insbesondere den Renovierungszustand, dokumentiert das Wohnungsübergabeprotokoll auf welches hiermit verwiesen wird. (Erfolgt noch) 3. In den Räumen befinden sich folgende Einrichtungsgegenstände: keine. (Darauf kommt es mit an)

Laut dieses Satzes ist der Schrank nicht da, den wir nicht haben möchten. Bzw. ist die Wohnung damit als unmöbliert gekennzeichnet. Kann ich gegenüber dem Vermieter mit bezug auf den Mietvertrag verlangen das der Schrank entfernt wird? Kann ich herausfinden ob der Schrank in den Mietkosten enthalten ist. Zu den Nebenkosten scheint er laut dem Mietvertrag nicht zu zählen.

Der Vormieter hatte diesen Schrank akzeptiert aber wir können uns mit Ihm einfach geschmacklich wie praktisch nicht anfreunden.

Freundliche Grüße

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, vermieter
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

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