Hallo, wir haben eine Wohnung angemietet, die durch eine vom Vermieter beauftragte Hausverwaltung verwaltet wird. Diese ist für sämtliche Belange der Mieter zuständig. Diese Hausverwaltung verlangt von uns einen Betrag von 177 Euro, welcher als "Mietzusicherung" bezeichnet wird. Soll heißen: Die Hausverwaltung stellt einen Anspruch auf diese 177€ sollte der Mietvertrag zustande kommen, bzw auch, wenn dieser nicht zustande kommt. Das Formular ist nicht im Mietvertrag enthalten, sondern als einzelnes Schriftstück geführt. Für uns stellt sich nun die Frage, ob das Rechtens ist (wir sollten das Geld eigentlich bei Übergabe in BAR mitbringen, haben aber eine Rechnung verlangt, die wir nun fast 2 Wochen nach Übergabe endlich erhalten haben. Auf dieser steht als Rechnungsgrund "die erfolgreiche Vermietung der genannten Wohneinheit"). Wir möchten uns eigentlich noch an den Mieterbund wenden, dieser hat aber viel zu tun und ein Termin ist erst in zwei Wochen möglich. Ich habe mich auch schon viel belesen, was Urteile von AG angeht, dennoch bin ich mir noch nicht ganz sicher, wie ich weiter vorgehen soll, da wir diese Gebühr nicht bezahlen wollen, wenn sich rausstellt, dass es eigentlich nur eine versteckte Courtage ist...

Vielen Dank vorab für eure Antworten!