Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

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Mietminderung bei fehlendem Heizöl

Unser Vermieter wollte im Dezember neues Heizöl bestellen. Dann kam es leider so, dass am 25. Dezember die Heizung wegen fehlendem Heizöl ausfiel. Wir informierten den Vermieter telefonisch über den Heizungsausfall. Da wurde uns mitgeteilt, das noch nichts bestellt wäre, und die angefragten Firmen frühestens Mitte Januar liefern könnten. Am gleichen Abend (25.12.) kam der Vermieter mit dem Heizungsinstallateur und stellte einen 20 Liter Kanister an die Heizung mit der Aussage, wir sollten als Mieter nun für einen vollen Kanister sorgen, damit die Heizung weiterläuft und er übergab uns eine Telefonnummer für den Heizöl-Notdienst, wir könnten da ja das Öl selbst bestellen. Laut Aussage des Installateurs sollten der 20 l-Kanister für 2-3 Tage ausreichen. Leider war der Kanister nach 13 Stunden leer. Nachdem wir uns mit der Heizungseinstellung beschäftigt haben, fanden wir heraus, dass die Anlage seit unserem Einzug im September 2012 im Notlaufprogramm arbeitete. Nach der Umstellung in den Automatikbetrieb reichte der Kanister für 24 Stunden. Nun unsere Frage: da wir selbst für den Betriebsstoff (Diesel) gesorgt haben, können wir eine Mietminderung nur in der Höhe des Kaufpreises des Diesels vornehmen oder können wir für die Tage bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlage mit neuem Heizöl die Miete kürzen? Und vor allem, in welcher Höhe kann die Mietminderung sein?

Miete, Mietminderung, Mietrecht

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