Wohnung bei Übergabe nicht gestrichen?
Der Mieter hat nach ca. 6 Jahren Vermietung bei Wohnungsübergabe die Wohnung nicht gestrichen. Muss der Mieter nochmals bis zur 2. Übergabe Miete zahlen?
4 Antworten
"Der Mieter hat nach ca. 6 Jahren Vermietung bei Wohnungsübergabe die Wohnung nicht gestrichen."
Bei der Wohnungsübergabe würde ich auch nicht streichen;-) Aber die eigentlich vorrangige Frage ist, ob die das Streichen betreffende Schönheitsreparaturenklausel überhaupt rechtlichen Bestand hat. Wenn ja, mußt Du den Mieter zur Nachbesserung auffordern, ehe Du streichst oder Streichen läßt.
Bitte sicherheitshalber hier nochmal nachlesen:
http://www.bmgev.de/fileadmin/user_upload/Schoenheitsreparaturen.pdf
Der Mieter hat nach ca. 6 Jahren Vermietung bei Wohnungsübergabe die Wohnung nicht gestrichen.
War der M denn dazu verpflichtet? Das wäre er nur dann, wenn die Wohnung in einem bezugsfertigen Zustand vermietet wurde und ihm eine wirksame Schönheitsreparaturpflicht übertragen wurde und der Abnutzungsgrad eine Renovierung fällig machte oder eine derartige Bestimmung in einem individuellen MV übereinstimmend getroffen wurde.
Muss der Mieter nochmals bis zur 2. Übergabe Miete zahlen?
Nein. Der Gebrauch der Mietsache wurde nach Übergabe nebst Schlüsseln ja nicht fortgesetzt.
Natürlich kann man nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Pflicht zur geschuldeten (!) Renovierung die Kosten der Ersatzvornahme ersetzt verlangen oder ihn über Schadensersatzforderungen in Regress nehmen, etwa wenn dem Nachmieter in deinem Vertrauen auf die Renovierungserfüllung eine neu renovierte Wohnung mietvertraglich zugesichert wurde und er deswegen bis dahin seine Möbel einlagert und in einem Hotel mit Vollverpflegung logiert.
G imager761
§ 546 a BGB sieht das bei verspäteter Rückgabe der Mietsache vor:
§ 546aEntschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Ich halte es aber in deinem Fall für nicht zutreffend. Die Mietsache wurde ja zurück gegeben (also gerade nicht "vorenthalten"), nur halt mit Mängeln.
Tendenziell kommst du nur dann dazu, Druck aufzubauen, wenn dir ein Schaden entsteht. Unabhängig vom Mietrecht hast du Schadensersatzansprüche.
Muss der Mieter nochmals bis zur 2. Übergabe Miete zahlen?
Der ausgezogene Mieter bezahlt seine Miete bis zum Ende seines Mietverhälnisses. Der Anschlussmieter wird mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, basierend auf dem aktuellen Zustand der Mietsache.