Muss der Mieter die angefallenen Fahrtkosten des Ablesedienstes im Rahmen der Heizkostenabrechnung bezahlen? Der Ablesedienst war gleich zum ersten genannten Termin in meiner Wohnung und konnte alle Heizkostenverteiler ablesen. In der Heizkostenabrechnung sind jetzt die entsprechenden Fahrtkosten als Rechnungsposition angegeben.
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