Gebühren für einen Mietvertrag?
Ist es üblich, dass vom Vermieter für den Abschluss, bzw. die Ausstellung eines Mietvertrages eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro verlangt werden kann?
3 Antworten
Gebuehren in Hoehe von EUR 50 - 75 sind moeglich. Zu diesem Ergebnis kam ein Hamburger Gericht. Schau auch mal bei pro-wohnen.de
Das ist aber so nicht ganz Richtig. Das Urteil bezieht sich auf eine Klausel IM Mietvertrag, wo der Vermieter nicht nur Auslagen für den Mietvertrag, sondern auch für Inseratskosten etc. verlangen wollte - das ist nichtig.
Und auf Bezug zum Makler...auch das ist nur teilweise Richtig. Wenn der Makler die Wohnung vermittelt hat, ist er Provisionspflichtig und in dieser sind diese Auslagen schon enthalten. Kommt es aber zu keinem Abschluss, natürlich auch keine Provision.
Hat man allerdings beim Makler eine VERBINDLICHE Bewerbung (Auskunftsfragebogen) unterschrieben und wurde aufgrund dieser Vorlage ein Mietvertrag angefertigt und es kam z. B. aufgrund eines Rücktritt von der Zusage nicht zum Abschluß des Vertrages, so ist der Makler sehr wohl berechtigt eine Auslagenpauschale für Erstellung des Mietvertrages, Telefonkosten und Bonitätsabfrage in Rechnung zu stellen. Dies ist auch rechtlich abgesichert (vergleich Hausverwalter).
Übrigens "Gebühren" können nur von Behörden erhoben werden. Bei dem Normalbürgern heisst es Auslagen!
Diese Abschlussgebühr scheint rechtlich umstritten zu sein. Vereinzelt waren € 80 die Obergrenze.
Siehe hier Tipp 17: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk13_merkblatt-vertragsschluss-mietvertrag.htm