Muss der Mieter Fahrtkosten des Ablesedienstes zahlen?
Muss der Mieter die angefallenen Fahrtkosten des Ablesedienstes im Rahmen der Heizkostenabrechnung bezahlen? Der Ablesedienst war gleich zum ersten genannten Termin in meiner Wohnung und konnte alle Heizkostenverteiler ablesen. In der Heizkostenabrechnung sind jetzt die entsprechenden Fahrtkosten als Rechnungsposition angegeben.
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Ich habe bei diesen Fahrtkostenpauschalen immer das Gefühl, dass ich auch für andere Ableseorte die Fahrtkosten mittragen soll und es sich um einen Zusatzgewinn/-preis handelt. Aber letztlich dürfte es eine Frage der Preisvereinbarung mit dem Vermieter sein, ob die Fahrtkosten verdeckt oder offen ausgewiesen werden. Die Fahrtkosten werden sicherlich anteilig auf alle Mieter verteilt oder?
Für die Kostenbelastung beim zweiten Versuch habe ich hier Urteile: http://www.brunata-muenchen.de/verwalter/infothek/wichtige-urteile.html#anchor31