Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, der Vater ist privat krankenversichert, die Mutter gesetzlich versichert, kann dann das Kind auch gesetzlich kostenlos mitversichert werden bei der Mutter oder muss es beim Vater versichert werden. Bei verheirateten Elternpaaren ist das ja so, dass die Kinder dann immer bei demjenigen versichert werden müssen, der privat ist oder man muss auch für die ges. Kasse einen extra Beitrag für das Kind bezahlen. Weiß jemand wie es bei unverheirateten Elternpaaren ist?
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