Hallo, ich bin zurzeit im fünften Semester meines Masters und schreibe seit dem 01.07 an meiner Masterarbeit. Seit 13 Monaten bin ich in Betrieb A als Werkstudent angestellt mit der Regelung, dass ich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite. Zum 01.07 habe ich bei Betrieb B einen Vertrag zur Anfertigung einer Masterarbeit abgeschlossen. Dieser geht sechs Monate und wird mir monatlich vergütet. Parallel arbeite ich weiterhin in Betrieb A max. 20 Stunden. Nun hat Betrieb B mich als Sozialversicherungspflichtig eingestuft, da ich die Lohnsteuerklasse 6 angegeben habe. Dies bedeutet, dass ich rückwirkend zum 1.7 für meinen Werkstudentenjob bei Betrieb A die Sozialversicherungabgaben nachzahlen muss. Laut: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/diplomand_idesk_PI10413_HI630516.html
bin ich bei Betrieb B NICHT Sozialversicherungspflichtig. Ich habe bereits mit allen Beteiligten ausführliche Gespräche geführt. Betrieb B und die Krankenkasse meinen, ich sei Sozialversicherungspflichtig. Betrieb A sagt, sie würden mich in beiden Jobs als nicht sozialversicherungspflichtig sehen. Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße!