Sozialversicherungsabgaben bei der Erstellung einer Masterarbeit
Hallo, ich bin zurzeit im fünften Semester meines Masters und schreibe seit dem 01.07 an meiner Masterarbeit. Seit 13 Monaten bin ich in Betrieb A als Werkstudent angestellt mit der Regelung, dass ich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite. Zum 01.07 habe ich bei Betrieb B einen Vertrag zur Anfertigung einer Masterarbeit abgeschlossen. Dieser geht sechs Monate und wird mir monatlich vergütet. Parallel arbeite ich weiterhin in Betrieb A max. 20 Stunden. Nun hat Betrieb B mich als Sozialversicherungspflichtig eingestuft, da ich die Lohnsteuerklasse 6 angegeben habe. Dies bedeutet, dass ich rückwirkend zum 1.7 für meinen Werkstudentenjob bei Betrieb A die Sozialversicherungabgaben nachzahlen muss. Laut: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/diplomand_idesk_PI10413_HI630516.html
bin ich bei Betrieb B NICHT Sozialversicherungspflichtig. Ich habe bereits mit allen Beteiligten ausführliche Gespräche geführt. Betrieb B und die Krankenkasse meinen, ich sei Sozialversicherungspflichtig. Betrieb A sagt, sie würden mich in beiden Jobs als nicht sozialversicherungspflichtig sehen. Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße!
2 Antworten
Hallo,
mit der Lohnsteuerklasse hat das sicher nichts zu tun.
Aber Sie haben für mehr als 5 Monate die 20 Stunden überschritten und das heißt für die Kasse erstmal, dass das Werkstudentenprivileg wegfällt und beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig sind. Dass der zweite Job im Grund zum Studium gehört, ist hier nicht vorgesehen.
Viel Glück
Barmer
Das dürfte das Problem sein: Wird die Vergütung für eine vom „Diplomanden“ erbrachte Arbeitsleistung gezahlt, liegt ein Arbeitsverhältnis sowie ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis und damit Beitragspflicht vor. Vorsicht ist geboten, wenn der Diplomand eine monatliche oder nach Stunden bemessene Vergütung erhält. Dies kann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses darstellen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Vergütung in einer Summe am Ende bzw. bei Überlassung der Diplomarbeit zu zahlen. Bei der Vertragsgestaltung sollte man diesbezüglich achtsam sein und einen Juristen hinzuziehen.
guckst du mal hier:
http://www.frag-den-mueller.de/2012/07/09/diplomanden-bachelor-und-masterarbeit/