Wird die Witwenpension und eigene Rente bei der Berrechnung der KV-Beträge mit herangezogen?

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Hallo,

es sind dann alle drei Einnahmen (Altersrente, Hinterbliebenenrente und Witwenpension) beitragspflichtig:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html

Beitragspflichtig sind die Einnahmen bis insgesamt zur Beitragsbemessungsgrenze (2012: 3825 Euro monatlich).

Für alle Einnahmen gilt der Beitragssatz von 15,5% zur Kranken- und 1,95 bzw. 2,2% zur Pflegeversicherung.

Gruß

RHW


RHWWW  21.09.2012, 19:40

Danke für den Stern!