Wird die Witwenpension und eigene Rente bei der Berrechnung der KV-Beträge mit herangezogen?
Eine langjährige Bekannte ist seit kurzem Witwe. Sie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und zahlt für ihre eigenen Rente die Beiträge. Erhöht sich der KV-Beitrag durch die Witwenpension?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo,
es sind dann alle drei Einnahmen (Altersrente, Hinterbliebenenrente und Witwenpension) beitragspflichtig:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html
Beitragspflichtig sind die Einnahmen bis insgesamt zur Beitragsbemessungsgrenze (2012: 3825 Euro monatlich).
Für alle Einnahmen gilt der Beitragssatz von 15,5% zur Kranken- und 1,95 bzw. 2,2% zur Pflegeversicherung.
Gruß
RHW