VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG DES HAUPTZOLLAMTS (KRANKENKASSE) +++DRINGEND+++

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Am besten SOFORT mit der Krankenkasse sprechen und deine Position und Unwissenheit erklären. Vielleicht lässt sich die Krankenkasse auf eine nachträgliche freiwillige Versicherung ein. Hier würden, wenn du in der Zeit kein Einkommen gehabt hast, etwas mehr als 130 EUR pro Monat fällig. Viel Erfolg.


Netrak 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 13:33

Vielen Dank für die Info.

ICh habe dort angerufen und die Sache geschildert. Die Sachbearbeiterin bei der KK war sehr nett und versprach mich zurück zu rufen. Sie stellte ebenfalls in den Raum, dass evtl. eine "gerine" Eingrauppierung möglich ware. Mit 130 € x 4 Monate dass wäre schon ein Erfolg.

ich habe bisher keinerlei Aufforderungen oder ähnliches bekommen.

Und auch der Betrag von 2.700 € für 4 Monate (inkl. Mahngebühren etc.) erscheint horrend hoch.

Hallo,

je nach Höhe der Abfindung, dem Alter und der Beschäftigungsdauer wird die Abfindug ggf. teilweise als Einnahme angerechnet. Dann würde für einen errechneten Zeitraum vom bisherigen Bruttogehalt die Beiträge berechnet (Arbeitgeberanteil ist dann auch selber zu zahlen). Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei 147 bzw. 149 Euro monatlich.

Wenn man verheiratet ist, kann u.U. aber auch die kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten beantragt werden. § 10 SGB V

Gruß

RHW