Kinderzuschlag abgelehnt, Widerspruch-bitte um Hilfe!!!

Guten Tag, habe mal eine Frage zum Kinderzuschlag, der für mich eine ziemlich unklare Sache darstellt. Ich wäre wirklich dankbar, wenn sich jemand die Zeit nähme, mir zu helfen: 1.Frage: Ist es richtig, dass das Nettoeinkommen der Eltern mindestens den gültigen Hartz IV-Satz von 323 Euro pro Pers. + 71,1 % der Warmmiete beträgt??? Frage 2: Wenn ich Widerspruch einlege und dann Recht bekomme, wird der Zuschlag dann ab Erstantragsdatum rückwirkend gezahlt oder erst ab dem Datum des Widerspruches? Frage 3: Ich habe den Antrag im Juli eingereicht, im Juli habe ich auch bei dem Arbeitgeber angefangen. Es hat sich dann aber rausgestellt das er mich mehr braucht als gedacht und mein Vertrag wurde im August um 6 Wochenstunden aufgestockt, dadurch verdiene ich150 Euro monatlich mehr, würde also nun in der Berechnung liegen. Allerdings musste ich ja auf die heutige Abrechnung zwecks Einreichung warten, konnte das also noch nicht mitteilen, nun habe ich aber heute zeitgleich die Kinderzuschlagsablehnung bekommen, eben wegen mangelnden Einkommens. Wie ist das denn dann, muss ich jetzt einen neuen Antrag einreichen weil sich neue Zahlen ergebenhaben oder kann ich den Fall erklären und mit dem Widerspruch eine neue Arbeitgeberbescheinigung einreichen, um eben den Zahlungsnaspruch ab August nicht zu verlieren??? Würde mich über Antwort sehr freuen!

Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Kinderzuschlag, Familienkasse
Fam. kasse verlangt von volljährigem Kind Vollmacht der Eltern, um den Schriftverkehr zu übernehmen

Hallo,

folgende Frage: Ein Kumpel von mir ist mittlerweile 22 und bekommt Kindergeld, da er in der Ausbildung ist. Bisher lief der Schriftverkehr zw Familienkasse und Eltern des Kindes. Da diese aber nun das Interesse verlieren, und der Familienkasse keine Auskunft mehr geben wollen, die aber benötigt wird, hat der Sohn einfach unter Angabe des Sachverhalts und Kindergeldnummer an die Familienkasse geschrieben. Auch seine Adresse hat er notiert.

Das Antwortschreiben der Familienkasse ging nun aber wieder an die Eltern, mit der Begründnung, dass das (volljährige!!) Kind eine Vollmacht benötigen würde, um als Ansprechpartner der Familienkasse zu gelten...

Das alles verwirrt mich sehr, da ich, als ich Kindergeld über 18 Jahre bekommen habe, alles selbst geklärt habe. Sogar die monatlichen Überweisungen gingen direkt an mich.

Das Problem ist, dass die Eltern nun sauer sind und einerseits nicht wollen, dass das Kind das selber abklrät (da die Familienkasse sich ja an die Eltern wendet), andererseits wollen sie nicht nicht darum kümmern....

Gitb es keinen $ der besagt, dass ein volljähriges Kind sich nicht selber um diese Angelegenheit kümmern darf. Letztenendes stellt sich ein solcher Sachverhalt für mich sehr undverständlich und verstörend dar, da die eigtl. gesetzlich verankerte Vollverantwortung ab 18 Jahren nicht greift..

Danke für eure Antworten.

Kindergeld, Familienkasse, Vollmacht, Kindergeldkasse

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