Kinderzuschlag abgelehnt, Widerspruch-bitte um Hilfe!!!

Guten Tag, habe mal eine Frage zum Kinderzuschlag, der für mich eine ziemlich unklare Sache darstellt. Ich wäre wirklich dankbar, wenn sich jemand die Zeit nähme, mir zu helfen: 1.Frage: Ist es richtig, dass das Nettoeinkommen der Eltern mindestens den gültigen Hartz IV-Satz von 323 Euro pro Pers. + 71,1 % der Warmmiete beträgt??? Frage 2: Wenn ich Widerspruch einlege und dann Recht bekomme, wird der Zuschlag dann ab Erstantragsdatum rückwirkend gezahlt oder erst ab dem Datum des Widerspruches? Frage 3: Ich habe den Antrag im Juli eingereicht, im Juli habe ich auch bei dem Arbeitgeber angefangen. Es hat sich dann aber rausgestellt das er mich mehr braucht als gedacht und mein Vertrag wurde im August um 6 Wochenstunden aufgestockt, dadurch verdiene ich150 Euro monatlich mehr, würde also nun in der Berechnung liegen. Allerdings musste ich ja auf die heutige Abrechnung zwecks Einreichung warten, konnte das also noch nicht mitteilen, nun habe ich aber heute zeitgleich die Kinderzuschlagsablehnung bekommen, eben wegen mangelnden Einkommens. Wie ist das denn dann, muss ich jetzt einen neuen Antrag einreichen weil sich neue Zahlen ergebenhaben oder kann ich den Fall erklären und mit dem Widerspruch eine neue Arbeitgeberbescheinigung einreichen, um eben den Zahlungsnaspruch ab August nicht zu verlieren??? Würde mich über Antwort sehr freuen!

Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Kinderzuschlag, Familienkasse
Kindergeldfzortzahlung?

Hallo zusammen ich das mir jemand auf diesen Weg helfen kann bzw. Informationen zu meinem Anliegen geben kann.

Es geht im unserm Fall um die Kindergeldzahlungen von meinem Sohn.

Mein Sohn 24 Jahre hat sein Erststudium im Wintersemester 2021 begonnen und zum 1 Dezember 2022 eine Tätigkeit als Werkstudent angefangen, zum 1 Oktober 2022 hat er ein Vollzeitjob angefangen parallel aber auch sein Vollzeitstudium fortgeführt , Juni 2023 hatte er nach Abschluss seiner Bachelorarbeit das erste Mal Einsicht in das Prüfungsergebnis und das Zeugnis haben wir schriftlich im Juli erhalten.

Auf der Urkunde seines Bachelorabschlusses ist der 1 April vermerkt, allerdings haben wir ein Schreiben von der Uni das die bekanntgeben der Ergebnisse erst im Juli erfolgt ist.

Im September führt er sein Studium als Vollzeitstudium mit einem Master weiter.

Wir haben sofort nach Erhalt der Prüfungsergebnisse ordnungsgemäß die Kindergeldkasse kontaktiert worauf uns rückwirkend auf Oktober die Zahlungen zurückgefordert wurden. Nach Vorlage aller Unterlagen und unserem Einspruches wurde dieser Abgelehnt mit der Begründung das er ab Oktober eine Vollzeitstelle angefangen und dadurch sein Studium abgeschlossen hatte.

Auf unserem gleichzeitiges Gesuch auf Fortzahlung von Kindergeld wurde abgelehnt mit der Begründung das zwar ein Sachlicher zusammenhang zu seinem Masterstudium erkennbar ist aber er ja spätestens zum April Einsicht in das Prüfungsergebnis hatte was nicht sein kann da die Beurteilung auf seiner Bachelorarbeit erst im Juni erfolgte.

Da ich keine Rechtschutzversicherung habe stellt sich die Frage wie wir weiter verfahren können und ob das ganze Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn ja gibt es Möglichkeiten über einen Anwalt der Honorar bekommt aber einen einen Teil des Streitwertes.

Kann ich einspruch erheben aufgrund offenkundig Fehler stellen die zugrudegenommenen Zeiten stimmen nicht mit den eingereichten Zeiten.

Studium, Kindergeld

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