Darf ich das Kindergeld zur Renovierung benutzen, wenn mein Kind die Tapete von den Wänden gerissen hat? Bzw allgemein für Schäden die entstanden sind?
Hallo, der Kindsvater und ich (die Mutter) haben eine sehr hitzige Diskussion darüber, ob ich das Kindergeld auch für Schäden benutzen darf, die unser gemeinsames Kind (22 Monate) gemacht hat.
Beim Essen spielt unser Kind nämlich gerne mit der Rauhfasertapete und hat mittlerweile ein 10cm x 15 cm großes Loch hinterlassen. Da ich umziehen muss, muss dieser Schaden selbstverständlich beseitigt werden. Ich bin der Meinung, das ich das Kindergeld für die Beseitigung dieses Schadens nutzen darf, er ist der Meinung, das ich die Kosten selber tragen muss. Er würde das ansonsten melden...
Was ist also erlaubt?
3 Antworten
Du kannst das Kindergeld vollständig ohne Zweckbindung einsetzen. Letztendlich ist es Dir als Kindergeldempfängerin überlassen zu beurteilen, wo dies sinnvoll und notwendig ist.
Er würde das ansonsten melden
Abgesehen davon, dass mir nicht klar ist, wem er das melden will, darf er das gerne beliebigen Personen oder Institutionen melden - die sich dafür nämlich überhaupt nicht interessieren werden. Eine Zweckbindung des Kindergelds gibt es nicht.
Alles Hohlgeschwätz mit dem Ziel, Dich einzuschüchtern. Also: verwende das Kindergeld so, wie Du das als Mutter für sinnvoll hältst. Und wenn es für ein Wellness-Wochenende für Dich eingesetzt wird, kommt das auch dem Kind zugute, denn dann ist Mama schön entspannt und gut gelaunt. Positiv denken!
Du möchtest also, dass der Vater die Kosten übernimmt, evtl. anteilig durch interne Verrechnung des Kindergeldes.
Wer ist denn für den Schaden verantwortlich: Das Kleinkind oder die aufsichtspflichtige Person?
Übernimmst Du auch solche Kosten (anteilig), die in seiner Wohnung auftreten? Oder die Innenreinigung seines Autos, wenn das Kind seine Trinkflasche auskippt oder Schokolade im Polster verschmiert?
Aus meiner Sicht stellen solche Schäden keinen erhöhten Unterhaltsbedarf des Kindes dar.
Schlicht und ergreifend - wie Du Kindergeld, wie auch den Kindesunterhalt im einzelnen einsetzt entscheidet Du als betreuender Elternteil
er ist der Meinung, das ich die Kosten selber tragen muss.
"prima" wieso tritt Pappi nicht an und beseitigt den Schaden ganz kostengünstig in Eigenleistung .... ein Rolle Raufaser bekommt man nahe zu nachgeworfen.
Nein das ist es ja eben, ich verlange kein Geld von ihm. Es geht ausschließlich um die Nutzung des Kindergeldes.