Kindergeld/ Steuererklärung und getrennt Lebende Ehepartner?

Hallo liebe Community, ich habe einige Fragen im Bezug auf Kindergeld/Steuererklärung etc. Folgender Sachverhalt: Ein verheiratetes Ehepaar lebt seit einigen Jahren(mehr als 2 Jahren) getrennt. Bei der Mutter leben die Kinder, das Kindergeld bekommt die Mutter direkt vom Arbeitsamt ausgezahlt. Die Mutter Arbeitet nicht und bekommt unterhalt vom Ehemann.Der Ehemann arbeitet. 1 Frage: Muss die Mutter eine Steuererklärung machen?(wegen Kindergeld/Unterhalt)obwohl sie kein eigenes Einkommen hat, sprich keine Arbeitnehmerin ist und keine sonstigen Einkünfte hat? 2.Frage wie muss der Vater das Kindergeld in der Steuererklärung angeben? Ich verstehe diesen Sachverhalt aufgrund des Themas mit dem Kinderfreibetrag nicht so ganz,, besonders im Bezug darauf das sie zwar noch verheiratet,aber getrennt lebend sind, oder ist das für die Angabe in der Steuererklärung wurscht?

und eine letzte Frage: Wie gesagt leben sie getrennt, wie funktioniert das da mit der Veranlagung bzw. gemeinsamen Veranlagung. Ich meine müssen da Daten von der Frau angegeben werden obwohl sie nicht arbeitet und nicht zusammenleben(aber noch verheiratet sind.?)

Ich hoffe ich konnte halbwegs verständlich meine Fragen stellen, da dies ein Thema ist wo ich große Probleme habe es zu verstehen. Über eine Erklärung in einfachen Worten würde ich mich sehr freuen.

Kindergeld, Steuererklärung, Ehepartner, getrennt lebend
Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht

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