Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

Moin zusammen,

ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.

Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.

Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?

Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)

Grüße!

Student, Einkommenssteuer, Freiberufler, Freibetrag, Gewerbe, Minijob, Steuern, 450-Euro-Job, Twitch
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Gewerbe zeitnah wieder abmelden, was beachten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ende Juli habe ich beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vorgenommen, kurze Zeit später kam auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie ein Brief der VBG!

Leider wurde ich kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung arbeitsunfähig, was ich auch derzeit noch bin und bald in den Krankengeldbezug fallen werde.

Desweiteren kam noch eine Arbeitgeberseitige Änderungskündigung hinzu, wo die Anwälte der Parteien gerade am verhandeln sind, ob das Arbeitsverhältniss nun per gerichtlichem Auflösungsvertrag aufgelöst wird - vor dem Güte bzw. Kammertermin.

Eigentlich ist dieser Auflösungsvertrag so gut wie sicher, lediglich ist man sich bei der Abfindungshöhe noch nicht einig.

Die Option "Auflösungsvertrag" kommt für mich deshalb in Frage, da mir aus ärztlicher Sicht geraten wurde, eventuell eine Eigenkündigung in Betracht zu ziehen.

Die Auflösung des Arbeitsvertrages würde vermutlich zum letzten dieses Monats erwirkt werden.

Nun hatte ich während der gesamten Zeit seit Gewerbeanmeldung weder Zeit, Nerven noch klare Gedanken dieses überhaupt ansatzweise auszuüben.

Im Moment ist mir das alles zu undurchsichtig und komplex in Hinsicht auf Krankengeld, ALG1, Freigrenzen, etc geworden.

Konnte ich ja zu dem Zeitpunkt der Anmeldung alles nicht vorausahnen.

Jedenfalls habe ich bislang weder den Erfassungsboden ausgefüllt und an das FA gesendet, noch Tätigkeiten in irgendwelcher Art und Weise hierzu unternommen.

Das einzige waren kleine Ausgaben von etwa 250 € für Outgesourcte Arbeiten (Texte, Textüberprüfung, Grafiken, etc) welche ich in Auftrag gegeben hatte.

Einkünfte stehen komplett bei 0!

Nun ist es eben so, dass ich nach der Auflösung des Arbeitsvertrages erst einmal einige Wochen/Monate brauchen werde, um meine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Anschließend werd ich mich bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchend melden und dann mit klarem Kopf das Theme "Nebengewerbe/Gewerbe" eventuell wieder aufgreifen.


Wie sollte ich vorgehen?

  • Morgen früh zum Gewerbeamt und das Gewerbe abmelden.Rückwirkend oder nicht?
  • Beim Finansamz anrufen und der Sachbearbeiterin erklären, wie die Sachlage sich verhalten hat , Sie meinen steuerlichen Erfassungsbogen nicht mehr erreichen wird und das Gewerbe am Morgen wieder abgemeldet wurde.
  • Brief an die IHK, Sachverhalt erklären und Bescheid geben, das Gewerbe am 21.09.2017 ohne Umsätze abgemeldet wurde.
  • VBG selbe Vorgehen wie bei IHK.

Die Krankenkasse auch darüber in Kenntniss setzen? Oder ist das nicht nötig, da die Abmeldung ja automatisch alle zuständigen Behören erreicht?

Was wird neben den Gebühren der Abmeldung bei Gewerbeamt auf mich zukommen?


Herzlichen Dank






Finanzamt, Gewerbe

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