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moltone

Beiträge: 1

Registriert: 7. Feb 2020, 19:47

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Beitragvon moltone » 7. Feb 2020, 20:12

Ich betreibe seit 7 Jahren mit einem Partner zusammen eine Band als GbR. Da wir einen Plattenbertrag haben und auch regelmäßige Einnahmen erzielen aus Gagen und Tantiemen haben wir uns seiner Zeit entschlossen die Band als gemeinsamen "Betrieb" anzumeden. Leider ist nach 7 Jahren noch kein Totalgewinn zu erkennen, da die laufenden Kosten doch immens sind. Das Finanzamt hat nun zunächst die Steuerbescheide von 2017 und 2018 und im Nachgang auch den ersten von 2013 unter Vorbehalt gestellt, bis zur entgültigen Klärung einer Gewinnerzielungsabsicht.

MEINE FRAGE: Wenn es uns nicht gelingt kurzfristig in die (Total)Gewinnzone zu drehen, mit welchen Forderungen des Finanzamts müssen wir im schlimmsten Fall rechnen

UND:Wenn wir den Betrieb nun einstellen würden, würden sich mögliche Forderungen des Finanzamtes damit abwenden lassen?

Ich freue mich wenn jemand hier zu dem Thema Rat weiß.

VIELEN DANK!

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