Finanzamt fordert Steuererstattung zurück obwohl Unternehmen nicht mehr existiert
Ich hatte bis vor drei Jahren ein Gewerbe angemeldet, weil ich eine Diskothek leitete. Allerdings lief das Geschäft nicht und ich meldete das Gewerbe wieder ab. Vor Betriebsaufnahme führte ich eine Umbaumaßnahme durch, gab alle Belege einem Buchhalter und bekam vom Finanzamt einen Teil zurück. Nun behauptet das Finanzamt, dass der erstattete Betrag zu hoch war und fordert einen Teil davon wieder zurück. Allerdings gehen die Forderungen gegen das Unternehmen und nicht gegen mich als Person. Meine Frage ist ob das nun rechtlich in Ordnung ist, oder ob man da gegen vorgehen kann. Ich habe bereits einen Steuerberater und einen Anwalt eingeschaltet doch auch deren Einwände stoßen beim Amt auf taube Ohren. Ich hoffe jemand hat Tip`s. Vielen Dank im Vorraus.
2 Antworten
Was heißt:
Allerdings gehen die Forderungen gegen das Unternehmen und nicht gegen mich als Person.
War es eine Kapitalgesellschaft, oder eine Einzelfirma?
Wenn es die Discothek "la Loca" hermann Mustermann war, dann bist Du der Schuldner.
War es die "la loca GmbH" wäre die GmbH der Schuldner.
Dann stellt sich die Frage, waren die Räume an denen Du gebaut hast Eigentum, oder gemietet?
Wenn es gemietet war, ist die Rückforderung unverständlich.
Wenn es Eigentum war, könnte es den Wert, des aus dem Betrieb bei Aufgabe entnommenen Vermögens erhöht haben. Das könnt Steuer ausgelöst haben.
Also, wenn Du StB udn Anwalt ast, die den Sachverhalt genau kennen und nicht nur auf diese kurze Beschreibung angewiesen sind, dann mache es so, wie die sagen
Wenn die Einwände darin bestehen, dass Du als Privatperson nicht für die Forderungen gegen das (Einzel-)Unternehmen einstehen müsstest, würde das bei mir auch auf taube Ohren stoßen.
Das
Ich hatte bis vor drei Jahren ein Gewerbe angemeldet,
klingt für mich nicht nach Kapitalgesellschaft, damit stehst Du halt auch nach der Schließung mit dem privaten Vermögen ein.
Sachliche Einwände können natürlich erhoben werden, aber davon schreibst Du nichts.