Hallo,
folgender Sachverhalt: Anfang 2018 wurde ein Einzelunternehmen, welches unter der Kleinunternehmerregelung (keine USt ausgewiesen) berechnet hatte, (das Gewerbe) abgemeldet.
Im September 2018 wurde dann wieder ein Gewerbebetrieb im Rahmen eines "neuen" Einzelunternehmens angemeldet. Die gleiche Steuernummer wie beim Einzelunternehmen zuvor wurde vom FA zugewiesen. Nun wurde hier aber von Beginn an auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und es werden USt-VAs geleistet.
Nun geht es an die Steuererklärung 2018 und es stellt sich die Frage, ob diese zwei Gewerbe auch als zwei separate Einzelunternehmen betrachtet werden können, wo das eine USt ausweist und das vorherige eben unter der Kleinunternehmerregelung, wie beabsichtigt, operierte.
Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, würde sich die Problematik auftun, dass das alte Einzelunternehmen nun Umsatzsteuer zu verschulden hat, welche so aber nie berechnet/eingesammelt wurde.
Würde mich über eine Einschätzung darüber freuen, ob beide Gewerbebetriebe separat betrachtet werden können und so zwei Einzelunternehmen darstellen, von denen eines unter der Kleinunternehmerregelung operierte, während das im September 2018 gegründete direkt Umsatzsteuerzahlungen leistet.
Vielen Dank.