Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Wie wirken sich Privateinlagen ins Gewerbe auf die Einkommensteuer aus? Und wie in EÜR buchen?

Ich möchte ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung aufmachen, beschäftige mich gerade mit Finanzfragen, EÜR etc.

Zu unten Geschriebenem habe ich nichts im Netz gefunden, wodurch ich befürchte, dass ich schon ganz „Vorne“ irgendwo einen Denkfehler habe, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das sonst niemand fragt... Ich stelle es trotzdem hier rein, bin um Hilfe wirklich dankbar!

Angenommen, ich verdiene in einem Angestelltenverhältnis 1300 Euro brutto im Monat. Jetzt eröffne ich zusätzlich mein Gewerbe, nehme dazu KEINEN Kredit etc. auf, sondern finanziere mir die Dinge, die ich für mein Gewerbe brauche, aus dem Geld aus meinem Angestelltenverhältnis.

Ich kaufe also von meinem Geld aus dem Angestelltenverhältnis 1 Verkaufsstand und 100 Äpfel, die ich später gewinnbringend weiterverkaufen will.

Das Geld dazu ist jetzt quasi eine Privateinlage (erfolgsneutral), soweit richtig? Aber wie verbuche ich das in der EÜR? Für 500 Euro eingekauft, dabei war mein Anfangssaldo im Gewerbe ja null, ich hatte ja gar kein Geld. Wie buche ich sowas richtig? Zuerst eine „fiktive“ Privateinlage in entsprechender Höhe in die EÜR verbuchen, dann die benötigten Sachen vom Privatgeld einkaufen und ebenfalls verbuchen?

Die zweite, ebenso wichtige Frage: Wie wirken sich diese Privateinlagen / Privateinkäufe für das Gewerbe steuerrechtlich aus? Müsste es so sein, wie ich denke, dass das Geld, dass ich für das Gewerbe ausgegeben habe, mein Einkommen schmälert (mal ganz abgesehen vom Gewinn, der sich aus dem Gewerbe ergibt) - ich meine das zu versteuernde Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis? Konkret: Bei meinen 1300 Euro brutto bin ich nämlich nicht so weit von der Grenze weg, dass z.B. die Lohnsteuer entfällt. Wenn ich monatlich die Hälfte meines Geldes für das Gewerbe ausgebe, müsste ich dann die gezahlte Lohnsteuer zurückholen können?

Danke schon mal für eine „geduldige“ Antwort!

einkommensteuer, Gewerbe, Steuererklärung
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moltone

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Beitragvon moltone » 7. Feb 2020, 20:12

Ich betreibe seit 7 Jahren mit einem Partner zusammen eine Band als GbR. Da wir einen Plattenbertrag haben und auch regelmäßige Einnahmen erzielen aus Gagen und Tantiemen haben wir uns seiner Zeit entschlossen die Band als gemeinsamen "Betrieb" anzumeden. Leider ist nach 7 Jahren noch kein Totalgewinn zu erkennen, da die laufenden Kosten doch immens sind. Das Finanzamt hat nun zunächst die Steuerbescheide von 2017 und 2018 und im Nachgang auch den ersten von 2013 unter Vorbehalt gestellt, bis zur entgültigen Klärung einer Gewinnerzielungsabsicht.

MEINE FRAGE: Wenn es uns nicht gelingt kurzfristig in die (Total)Gewinnzone zu drehen, mit welchen Forderungen des Finanzamts müssen wir im schlimmsten Fall rechnen

UND:Wenn wir den Betrieb nun einstellen würden, würden sich mögliche Forderungen des Finanzamtes damit abwenden lassen?

Ich freue mich wenn jemand hier zu dem Thema Rat weiß.

VIELEN DANK!

einkommensteuer, Gewerbe, Künstler

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