Gewerbe Datum ändern

1 Antwort

Gehen tut alles, aber wo soll der Sinn liegen?

Man nehme nur die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmereigenschaft.

würde in diesem Jahr ab dem dem 01. 05. ein Umsatz von 15.000,- erzielt und das Gewerbe war am 01. 01. 2014 angemeldet, ist die Umsatzgrenze nicht überschritten. Der Unternehmer wäre Kleinunternehmer und könnte für die allgemeinen Vorschriften optieren.

Wäre die Anmeldung 01.05.. gewesen, würden die 15.000,- auf das Jahr hochgerechnet und der maßgebliche Umsatz wäre über 17.500,- und es gäbe kein Wahlrecht.

Sage einen vernünftigen Grund und ich stimme zu. Nach den bisherigen Fragen von Dir zu dem Thema, sage ich, lass es sein. kein Vorteil, nur mehr Kosten und Aufwand.


EnnoBecker  24.04.2014, 06:54
Umsatzgrenze für die Kleinunternehmereigenschaft.

Wieso?

Unternehmer ist er doch unabhängig davon, ob er nun Spielchen mit dem Gewerbeamt macht. Warum soll das eine Auswirkung auf die Kleinunternehmerschaft haben?

wfwbinder  24.04.2014, 07:43
@EnnoBecker

ja, ok, 1. Betrieb + 2. Betrieb. Mein Einwand hätte gegolten, wenn er überhaupt erst am 01. 05. angemeldet hätte.

Aber so, oder so, die Ummelderei ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll.