Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du mich direkt angesprochen hast antworte ich, obwohl die Antwort von @EnnoDerDritte absolut richtig ist, und ja auch von einem anderen Experten @Frommwood grundsätzlcih bestätigt wurde.

Ich steimme den Beiden zu.

Steuererklärungen für 2020 abgeben und der Fall ist in Ordnung.

Wenn Du Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen haben solltest, ist die Zahlung zu leisten, wenn Du angenommen hattest unter 22.000,- zu bleiben, so warst Du Kleinunternehmer und alles ist in Ordnung.

Nur seit 2021 bist Du Regelbesteuerer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ycommm 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 11:56

Vielen Dank für die Info:)

wfwbinder  26.02.2021, 12:10
@ycommm

Gern geschehen, obwohl ich es nicht ganz fair finde, dass ich den Stern bekommen habe, denn @EnnoDerDritte hatte ebenso eine vollständige Antwort.

Du solltest ihm ein Kompliment geben als Ersatz.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, alles nicht so wild. Ich hab den gleichen Fehler mal gemacht (wenn auch mit weniger Einnahnen) und mich Jahre später selbst anzeigen müssen. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, am Ende aber aufgrund der Selbstanzeige eingestellt. War bei mir damals auch Dummheit gepaart mit Unwissenheit... musste allerdings Verspätungsaufschläge u Zinsen bezahlen, waren bei mir aber auch mehrere Jahre


ycommm 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 11:00

Wie viele Jahre genau hast du denn nichts angegeben bzw. keine Steuern gezahlt?

Von Experte wfwbinder bestätigt

Du hast also Umsatzsteuervorauszahlungen hinterzogen.

Allerdings kann man da wieder rauskommen. Wenn man erklärt, dass man am Anfang des Jahres 2020 davon ausgegangen ist, nicht mehr Umsätze als 22.000,00 Euro erwartet zu haben, ist man Kleinunternehmer und der Aspekt der Hinterziehung entfällt.

Bleibt allerdings offen, ob du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast. Falls ja, wird es schwierig.

Allerdings bis du in 2021 keinesfalls Kleinunternehmer und damit zur monatlichen Abgabe der UStVA verpflichtet.

Alle anderen Steuerarten sind nicht so dringend, da ist ja noch Zeit für die Abgabe.


Frommwood  25.02.2021, 14:02

Falls Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, würde ich einfach eine Selbstanzeige in Form erstmaliger Voranmeldungen oder einer Jahreserklärung empfehlen.

Bislang ist das Kind ja noch nicht endgültig in den Brunnen gefallen.

ycommm 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 11:55

Vielen Dank für die Info:)

Wie auch die anderen bereits gesagt haben. Alles kein Ding. Maximal Hinterziehung der Voranmeldungen, da kräht aber kein Hahn danach.

Gibt die Jahreserklärungen ab und alles ist gut.


ycommm 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 11:56

Vielen Dank für die Info:)