Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?
Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.
Folgende Situation:
Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.
Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe.
Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.
Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?
Sollte ich mich Selbstanzeigen?
Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Viele Grüße
4 Antworten
Da Du mich direkt angesprochen hast antworte ich, obwohl die Antwort von @EnnoDerDritte absolut richtig ist, und ja auch von einem anderen Experten @Frommwood grundsätzlcih bestätigt wurde.
Ich steimme den Beiden zu.
Steuererklärungen für 2020 abgeben und der Fall ist in Ordnung.
Wenn Du Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen haben solltest, ist die Zahlung zu leisten, wenn Du angenommen hattest unter 22.000,- zu bleiben, so warst Du Kleinunternehmer und alles ist in Ordnung.
Nur seit 2021 bist Du Regelbesteuerer.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, alles nicht so wild. Ich hab den gleichen Fehler mal gemacht (wenn auch mit weniger Einnahnen) und mich Jahre später selbst anzeigen müssen. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, am Ende aber aufgrund der Selbstanzeige eingestellt. War bei mir damals auch Dummheit gepaart mit Unwissenheit... musste allerdings Verspätungsaufschläge u Zinsen bezahlen, waren bei mir aber auch mehrere Jahre
Wie viele Jahre genau hast du denn nichts angegeben bzw. keine Steuern gezahlt?
Du hast also Umsatzsteuervorauszahlungen hinterzogen.
Allerdings kann man da wieder rauskommen. Wenn man erklärt, dass man am Anfang des Jahres 2020 davon ausgegangen ist, nicht mehr Umsätze als 22.000,00 Euro erwartet zu haben, ist man Kleinunternehmer und der Aspekt der Hinterziehung entfällt.
Bleibt allerdings offen, ob du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast. Falls ja, wird es schwierig.
Allerdings bis du in 2021 keinesfalls Kleinunternehmer und damit zur monatlichen Abgabe der UStVA verpflichtet.
Alle anderen Steuerarten sind nicht so dringend, da ist ja noch Zeit für die Abgabe.
Falls Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, würde ich einfach eine Selbstanzeige in Form erstmaliger Voranmeldungen oder einer Jahreserklärung empfehlen.
Bislang ist das Kind ja noch nicht endgültig in den Brunnen gefallen.
Ganz recht, hier ist der Kuchen zwar warm, aber lange noch nicht angebrannt.
Wie auch die anderen bereits gesagt haben. Alles kein Ding. Maximal Hinterziehung der Voranmeldungen, da kräht aber kein Hahn danach.
Gibt die Jahreserklärungen ab und alles ist gut.
Vielen Dank für die Info:)