Wo GEMA-Tantieme in der RÜR angeben?
Hallo liebe Community,
Ich habe eine Frage zur Erlösen aus GEMA-Tantieme. Verbucht werden diese Erlöse ja unter dem Konto 8576 (SKR03 - Erlöse auf Provisionen und Lizenzen mit 7% USt.). Ich bin Kleinunternehmer und habe der GEMA das mitgeteilt und bekomme dadurch keine USt. ausbezahlt durch die GEMA. Meine Frage ist nun, ob solche Erlöse in die Position 103 oder 111 der EÜR kommen oder muss ich prinzipiell für solche Erlöse auch Ust. abführen trotz Kleinunternehmerregelung?
Ich bedanke mich!
1 Antwort
Wenn Du keine Umsatzsteuer berechnest und auch keine Umsatzsteuer bekommst, brauchst Du auch keine abzuführen.
Sieh mal in Zeile 11 der Anlage EÜR.
"Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer."
Davon abgesehen, warum nutzt Du die Kleinunternehmerregelung?
Hast Du den größten Teil der Umsätze mit Privatkunden?
Sonst wäre es doch besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten, weil die Gema sie extra auszahlt und Du den Vorsteuerabzug aus den eigenen Kosten hast.
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Tatsächlich habe ich durch Konzerte und anderes am meisten Privatkunden. Das wird sich wohl aber die nächste Zeit ändern und dann wollte ich zur Regelbesteuerung übergehen.