Fragebogen Steuerlichen Erfassung - Bankdaten / Einkommenssteuer?

3 Antworten

Nein, Dein Arbeitgeber wird Dich weiterhin selbst versteuern und wohl weiterhin wohl keine Lohnsteuer abziehen und abführen.

Ich würde wohl "Betriebsteuern" ankreuzen, aber ich kenne das Formular nicht. Gibst Du damit nur ein Refefenzkonto an, oder erteilst Du ein Lastschriftmandat?

Dein Ergebnis aus dem Gewerbe trifft ja in der Einkommensteuererklärung mit Deinen Einkünften aus der nichtselbständigen Arbeit zusammen.

Beides zusammen führt dann zu Deiner Jahressteuer udn darauf wied die abgezogene Lohnsteeur aus der Anstellung abgezogen. Die Differenz ist dann die Nachzahlung, oder auch die Erstattung.

Für Dich wäre es am einfachsten das Konto für alle Steuerarten anzugeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Frage 1: Das, was Du gerne hättest 😛

Frage 2: "Wenn ich es richtig verstanden habe, sind Personensteuern für die Einkommenssteuer zuständig, wird die Einkommensteuer dann mit meinen Privaten Konto zusätzlich angegeben?"

Das ergibt keinerlei Sinn und ich habe wirklich keine Ahnung, was Du damit ausdrücken wolltest, aber ich erkläre gern, wie es ist:

Zu den Personensteuern gehören Einkommen-, Erbschaft- und Körperschaftsteuer - bei Dir also nur Einkommensteuer.

Zu den Betriebssteuern gehören Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuer - bei Dir fällt wahrscheinlich nichts davon an.

Du sollst hier angeben, ob auf die angegebene Bankverbindung beides erstattet werden soll oder ob für eines von beidem ein anderes Konto verwendet werden soll, das bestimmst Du. Wenn Du ein SEPA-Lastschriftmandat für Steuer erteilt, wirst Du im Formular dasselbe gefragt.

Frage 3:

"Und wie verhält sich das mit meinem Gewerbe mit dem Einkünften?"

Was meinst Du denn damit? Du ermittelst den Gewinn, übermittelt elektronisch die Anlage EÜR und trägst den Gewinn in Deiner Einkommensteuererklärung in die Anlage G ein und übermittelt die dann auch - idealerweise auch elektronisch. Was soll sich da wie "verhalten"?


Play4YourLi4e 
Beitragsersteller
 11.03.2023, 18:46

Ich bin noch recht neu in dem Thema.
Also ich habe wie du sagt erfahren dass man einmal im Jahr seine Einkommenssteuererklärung machen muss und die EÜR.

Ich frage mich dennoch, was wäre denn Sinnvoll in meinem Falle hier auszuwählen von der Steuerart?

Eifelia  11.03.2023, 18:52
@Play4YourLi4e

Das ist Deine Entscheidung. Ich lese hier nur, dass Du einen Gewerbebetrieb angemeldet hadt - was soll man mit so wenig Informationen dazu sagen? Entweder Du eröffnest ein gesondertes Konto für den Gewerbebetrieb oder Du tust es nicht.

Hast Du denn kein Existenzgründerseminar besucht, kein Buch gelesen, nichts? Du hast Dich doch hoffentlich nicht ohne jegliche Grundkenntnisse, die ein Unternehmer haben muss, selbständig gemacht?

Play4YourLi4e 
Beitragsersteller
 11.03.2023, 19:05
@Eifelia

Also ich habe mein Gewerbe angemeldet und ein Geschäftskonto eröffnet.
Was benötigst du denn noch für Informationen um so etwas besser einzuordnen?

Eifelia  11.03.2023, 19:48
@Play4YourLi4e

Wenn man nur ein Konto hat und es kommt zu einer Betriebsprüfung, sieht der Prüfer auch alle privaten Kontobewegungen. Das ist dem einen Unternehmer egal und dem anderen nicht. DU HAST aber, wie wir jetzt wissen, bereits ein gesondertes Konto eröffnet. Ob da nun auch eine Einkommensteuererstattung, wenn es denn eine gibt, draufkommt, ist eigentlich egal. Das wäre dann "Personen- und Betriebssteuern".

Play4YourLi4e 
Beitragsersteller
 12.03.2023, 11:13
@Eifelia

Also ich könnte auch sagen, wenn ich Lust habe soll die Einkommensteuererstattung auch ruhig auf mein privat Konto drauf kommen?

Eifelia  12.03.2023, 11:33
@Play4YourLi4e

Ja. Ich sagte doch: Es ist Deine Entscheidung. Dann wählst Du eben 'nur Betriebssteuern' und trägst das Privatkonto als Bankverbindung in die Einkommensteuererklärung ein.