Darf ich meine zweite Wohnung steuerlich absetzen?
Hallo
Ich habe meinen Hauptwohnsitz 10 km von meiner Arbeitstelle entfernt. Doch leider bin ich dazu verpflichtet eine Wohnung direkt bei meiner Arbeitstelle zu mieten, da ich bis 20.00 Uhr Notdienst habe. Das bedeutet ich habe eine kleine 1 Zimmer Wohnung ca 10km von meinem Hauptwohnsitz und 500m entfernt von meiner Arbeitstelle angemietet.
Wie gesagt, der Arbeitgeber verlangt es.
Kann ich diese Wohnung trotzdem absetzen???
Im Internet finde ich zu diesem "Sonderfall" keine passende Antwort.
Vielen lieben Dank und bleiben sie gesund
1 Antwort
Ist der Notdienst zusätzlich zur Arbeitszeit?
Wie muss ich das verstehen? Wie ist die normale Arbeitszeit? Müsstest Du sonst nur für den Notdienst sonst mehrere Stunden am Arbeitsplatz sitzen?
So einen Sonderfall würde ich schon als doppelte Haushaltsführung ansetzen, aber es muss dann eben erklärt werden, warum die zusätzliche Wohnung nötig ist.
Ich verstehe, es gibt keine Präsenzpflicht am Unternehmen, sondern nur die Pflicht sich in einem engen Umkreis um den Standort aufzuhalten.
Um welche Art Notdienst handelt es sich denn und wie verteilen sich die 37 Stunden pro Woche in der täglichen Arbeitszeit?
Es geht um Hausmeister serice/Notdienst.
Zumindest war es früher so. Heute tut das eine externe Firma. Es gibt eigentlich gar keinen wirklichen Grund. Wir müssen einfach eine Wohnung dort anmieten. Seit 5 Jahren wurde ich nicht einmal nach 16.00 Uhr angerufen.
Arbeitszeit ist Gleitzeit. Meist zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr.
Da es eine Pflicht aus dem Anstellungsvertrag ist, ist es abzugsfähig.
Also wir haben eine ganz normale 37 Stunden Woche. Nur der Arbeitgeber verlangt das wir dort hinziehen. Eigentlich gibt es keine richtige Begründung, früher ja, da gab es keinen Notdienst und wir mussten dann halt vor Ort sein, heute regelt das der Notdienst .Trotzdem müssen wir dort wohnen und mieten wir keine Wohnung im Bestand, dann kann zb eine Kündigung folgen.