Es gab ein paar Anbieter die der Meinung waren eine Maklervollmacht unterläge einem Formerfordernis oder sei grundsätzlich zeitlich begrenzt.

So wurde so bei einigen Kunden versucht den Kundenwunsch einer Sachwaltung durch uns zu untergraben. Da war ich dann konsequent und habe eine Blacklist kreiert auf der solche Pappenheimer landeten, dort haben wir alle umdeckbaren Verträge gekündigt und die Kunden woanders untergebracht.

Als Kunde einer Versicherung haben ich bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht.

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Es würde nur bedeuten das zb jemand mit 12 k Monats einkomm mehr zahlt als jemand mit aktuellen Beitragsbemessungsgrenz

Nein, es würde auch bedeuten, dass diese Menschen entsprechend höhere Ansprüche generieren würden.

Stell dir vor ein Bundesliga-Fußballer würde vereinslos und erhält auf einmal eine fast 7-stellige Summe monatlich von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt bekommen.

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Wenn eine Summe x zu einem festen Zeitpunkt y bereitstehen soll und dieser nicht mind. 10-15 Jahre in der Zukunft liegt, würde ich tendenziell von Fondsanlagen abraten.

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Ein Makler ist Sachwalter des Kunden.

Ob er Verträge ohne dein jeweiliges individuelles Einverständnis umschichten darf, geht aus dem Umfang der Maklervollmacht hervor, die du erteilt hast.

Du schmeißt hier auch verschiedene Makler (Check24, Wefox) mit verschiedenen Versicherungsunternehmen (Neodigital) durcheinander.

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Hallo, seit ca. 20 Jahren zahle ich jährlich knapp 20 Euro für eine Unfallversicherung.

Kann ich mir kaum vorstellen, da eine halbwegs gute Risikounfallversicherung 20,- € und mehr im Monat kostet.

Höchstleistung bei Vollinvalidität 50.000,00 EUR

Schrott, viel zu niedrig. Erklärt aber vielleicht den geringen Beitrag. Ebenso das Fehlen einer Todesfallleisung und einem möglichen Krankenhaustagegeld.

  • Mehrleistung oder Progressionsmodell?
  • Welcher Anbieter, welche Staffellung?
  • Was für eine Gliedertaxe wird angelegt?
Wobei ich das Kleingedruckte nicht im Detail gelesen habe. Ein Online-Versicherungsmakler beurteilt diese UV als "schlecht" und schlägt Alternativen mit einem deutlich höheren Jahresbeitrag vor.

Anhand der von dir gemachten angaben kommt dieser ehemalige Makler aus Fleisch und Blut zu einem ähnlichen Urteil.

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Diese sind regelmäßig nicht steuerbar.

Ist der Hintergrund der Frage die Ansetzung als außergewöhnliche Belastung in deiner Einkommensteuererklärung?

Bei der Ansetzung dieser sind die Kostenerstattungen der PKV natürlich zu berücksichtigen, du darfst dich an einer Leistung einer Krankenversicherung nicht bereichern (§ 200 VVG).

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Ist es so rechtens das Geld der Versicherung als Kaution anteilig einzubehalten ?

Wenn über die letzte Abrechnungsperiode, in der do dort wohnhaft warst, noch keine BK-Abrechnung erfolgt ist, wäre dies rechtens, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Wenn die Abrechnungsperiode = Kalenderjahr ist, dann hat die Vermietung noch bis zum 31.12.2024 Zeit dir die Abrechnung des Jahres 2023 zukommen zu lassen und daraus Forderungen abzuleiten.

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Wenn dem Inkassobüro bzw. dem Auftraggeber deine prekäre finanzielle Situation bekannt war, war die Hinzuziehung eines Inkassobüros ggf. rechtswidrig.

Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros sind fast immer abzulehnen, da diese

  • fast immer eine Einigungsgebühr enthalten
  • Die Zahlungen, sofern nicht anders bestimmt zuerst auf die Nebenforderungen (Inkassokosten, Mahngebühren etc.), dann auf die Zinsen und erst im letzten Schritt auf die Hauptforderung angerechnet werden

Sind die Schulden bereits tituliert?

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Rechnet sich die VBLklassik?

Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst und bin daher in der betrieblichen Rentenversicherung VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in 40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Wenn ich die 900€ für 40 Jahre am Kapitalmarkt anlegen würde und konservativ von 5% durchs. jhrl. Rendite ausgehe, könnte ich ab 67 über 22,8 Jahre 40€ (was dem Anteil von 2023 an meiner VBL-Rente entspräche) entnehmen. Das heißt die VBL würde sich allein auf meine Beiträge bezogen erst iwo im Alter von ca. 90 rechnen und das obwohl mein Arbeitgeber zusätzlich noch einen fast doppelt so hohen Beitrag einzahlt. Daher erscheint mir die VBLklassik ein relativ schlechtes Vorsorgeprodukt zu sein.

Ist meine Rechnung i-wo fehlerhaft oder übersehe ich vielleicht einen Vorteil der VBL? Ich werde in ca. 2-5 Jahren den ÖD verlassen und überlege, ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine gezahlten Beiträge zurückzahlen zu lassen und selbstständig auf dem Kapitelmarkt anzulegen. Diese Möglichkeit besteht wohl, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat.

Vielen Dank für alle, die sich die Zeit nehmen da zu durchdenken :)

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Die Problematik bei dem Vergleich ergibt sich allein schon aus der unterschiedlichen Besteuerung und sozialversicherungsrechtlichen Handhabung der Schichten der Altersvorsorge, so dass die gleichen Bruttosummen in einer Anlage zu ganz anderen Nettoauszahlungen oder Renten führen können.

Zu glauben, man könne dies als fachfemder Laie im Detail verstehen, kann ganz böse nach hinten losgehen im Alter, wenn dann keine Zeit mehr für Korrekturen besteht.

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485€ darf ich monatlich Gewinn machen.

505,- €.

Nicht alte Quellen konsultieren, die Grenzen werden fast jedes Jahr angepasst.

Meine Frage ist, ob das dann vom Jahr heruntergerechnet wird. Also darf ich in Monat 1 0€ Gewinn und in Monat 2 800€ Gewinn machen?

Der Gewinn im steuerlichen Sinne ist eines Jahresgröße und wird i.d.R. für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. ermittelt durch die Einnahmen-Überschussrechnung.

Das sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die auf deinem Einkommensteuerbescheid auftauchen und diesen musst du der Kasse zusenden.

Bleibt der Wert / 12 Monate (oder weniger bei unterjährigem Beginn) < 505,- € bleibt die FamV erhalten.

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Wenn es dir als hauptberuflich Selbständiger Unternehmer nicht möglich ist mind. 1.200,- € an durchschnittlichem Gewinn pro Monat zu generieren, solltest du dich fragen, ob du ein Business oder ein teures Hobby hast.

Denn 1.200,- € sind ca. die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, auf die der Beitrag von 14% zzgl. Zusatzbeitrag und Pflege zu erheben wäre.

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Die Versicherung muss den Schaden ersetzen und zwar im Wert dessen, was die Vitrine noch an Zeitwert aufweist oder wie viel eine Wiederherstellung des Stands unmittelbar vor dem Schadeneintritt kosten würde.

Der jeweils niedrigere Wert ist ausschlaggebend.

Es besteht so gut wie nie Anspruch auf Erstattung des Neu- oder Wiederbeschaffungswertes eines Gegenstandes.

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Warum entscheiden Leute die sowas nie betrifft was milloen Leute betrifft?

Man nennt es "repräsentative Demokratie". Wenn du dich von den gewählten Vertretern nicht repräsentiert fühlst, wähle andere oder lass dich selbst wählen.

ABER: Wenn du 45 Jahre lang 60 Stunden die Woche arbeitest und im Alter kein Millionär bist, dann hast du 45 Jahre lang so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann und verdienst auch kein Mitleid.

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"Die Versicherung" existiert nicht.

Versicherung ist ein Suffix. Im Zusammenhang mit einer evtl. Leistungspflicht bedarf es immer eines Präfixes um hierzu kontrete Aussagen tätigen zu können.

Also welche Versicherung sollte hier leistungspflichtig sein?

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Woran liegt es, dass Krankenkassen keine Brillen oder Kontaktlinsen übernehmen und auch kein Augenlasern? Dabei ist es essenziell, gut sehen zu können.

Zu teuer

Warum investieren Krankenkassen lieber 200 k€ in Manager statt in Patienten?

Weil keine Führungskraft, zum Mindestlohn arbeitet.

Z. B. hat ein Brkannter ein Angebot von seinem deutschen Augenarzt: Brille - ca 900 Euro, lasern - ca 3.500 Euro.

Das ist fürs Lasern ein bisschen über Schnitt aber noch im Rahmen.

Und mit Brille meinst du Gestell + Gläser?

Überlegt mal, wie viele Leute man die Augen lasern lassen könnte, wenn man diese 200 k€ in Patienten statt in Managerhehälter stecken würde.

Immer noch eine irrelevante Diskussion. Wer hätte dann noch Bock auf einen Vorstandsjob wenn er mies bezahlt würde.

Heute braucht man leider eine Zusatzversicherung.

So ist es. Alles wird teurer, auch in der Medizin.

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Bis 538,- € liegt ein Minijob vor, darüber hinaus ein Midijob, da besteht kein Wahlrecht.

Dieser ist bis auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, von der man sich befreien lassen kann, ohnehin sozialabgabenfrei.

Beiträge zur BG etc. muss der Arbeitgeber dennoch entrichten.

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Da manchmal auch eine Identitätsprüfung durch Inaugenscheinnahme oder gar Kopie des Personalausweises geschehen muss (Geldwäschegesetz), sollte der Name im Vertrag schon so lauten, wie er auch in den Ausweisdokumenten steht.

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