Inkasso Angebot?

5 Antworten

und verdiene Netto 2370€. Sollte ich es auf Lohnpfändung ankommen lassen, oder einen Ratenvorschlag machen?

Da du für 1 Kind Unterhalt bezahlst, ist deine Freigrenze bei 2059,99 €.
Sprich, von deinen 2370 € bleiben somit nur noch 310,01 €.

Mehr als das können die also an "Pfändung" gar nicht bekommen.

Wenn du aber wussten dass deine Finanzielle Situation so ist, dann wäre hier das Inkasso sowieso unzulässig, ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht, somit wären diese Gebühren auch nicht zu bezahlen.

Mach eine Ratenzahlung von mind. 100 € pro Monat.
Unterschreibe keine Verträge oder Ratenzahlungspläne. Bei Überweisung nur angeben, dass dein Ratenzahlung nur auf die HF angerechnet werden darf.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Für wieviele Personen zahlst Du denn Unterhalt?

Ist bei diesem Einkommen überhaupt etwas pfändbar?

Nach meiner Einschätzung ist das der klassische Fall für eine Schuldenberatung. Dort wird die Privatinsolvenz als Möglichkeit erörtert werden. Ich fürchte, es gibt für Dich keine Alternative dazu.


WalterFrosch 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 14:29

Erstmal danke für die Antwort! Ich zahle für 1 Kind Unterhalt. Wie schon beschrieben,war ich bei der Schuldenberatung. Ich habe schon eine Insolvenz hinter mir und bin durch private Rückschläge wieder in diese Situation. Eine erneute Insolvenz wäre erst 2028 möglich!

Wenn dem Inkassobüro bzw. dem Auftraggeber deine prekäre finanzielle Situation bekannt war, war die Hinzuziehung eines Inkassobüros ggf. rechtswidrig.

Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros sind fast immer abzulehnen, da diese

  • fast immer eine Einigungsgebühr enthalten
  • Die Zahlungen, sofern nicht anders bestimmt zuerst auf die Nebenforderungen (Inkassokosten, Mahngebühren etc.), dann auf die Zinsen und erst im letzten Schritt auf die Hauptforderung angerechnet werden

Sind die Schulden bereits tituliert?


WalterFrosch 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 11:00

Die Schulden sind noch nicht tituliert. Bislang liegt nur die Forderung des Inkassobüros vor!

Kevin1905  16.09.2024, 10:09
@WalterFrosch

Widersprechen und so viel du kannst an den Gläubiger überweisen mit dem Hinweis: "zur Verrechnung mit Hauptforderung".

Das signalisiert guten Willen zur Zahlung und umgeht die o.g. Verrechnungsproblematik.

Sollte ich es auf Lohnpfändung ankommen lassen,

dann würde ich in die Privatinsolvenz gehen.

https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/

Pfändungsfreigrenze bei einem Unterhaltsberechtigten = 2.059,99 €


wilees  11.09.2024, 15:42

Wichtig wäre bei einer Ratenzahlung, dass der Verwendungszweck immer lautet Zahlung auf Hauptforderung - denn sonst bezahlst Du nur auf Zinsen und Gebühren, verringerst aber nicht oder kaum die Hauptforderung.

Melde halt Privatinsolvenz an und gut ist!


WalterFrosch 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 14:30

Leider nicht möglich,siehe meine Antwort!