Ist diese Unfall-Versicherung sinnvoll?
Hallo, seit ca. 20 Jahren zahle ich jährlich knapp 20 Euro für eine Unfallversicherung.
Diese hat folgenden Vers.schutz:
Invalidität mit Spitzenprogression 25.000,00 EUR
Höchstleistung bei Vollinvalidität 50.000,00 EUR
Kosmetische Operationen 16.000,00 EUR
Kurbeihilfe 4.000,00 EUR
Bergungskosten 16.000,00 EUR
Wobei ich das Kleingedruckte nicht im Detail gelesen habe. Ein Online-Versicherungsmakler beurteilt diese UV als "schlecht" und schlägt Alternativen mit einem deutlich höheren Jahresbeitrag vor.
Ich hoffe nicht, dass ich mal einen Autounfall oder ähnliches haben werde. Da ich mich dem Rentenalter nähere ist die Frage, ob die genannte Unfallversicherung noch sinnvoll ist? Oder sollte ich mich sogar höher versichern? Oder mir die 20 Euro im Jahr schenken?
Für Tipps danke im Voraus!
4 Antworten
Das ist wohl eher zusätzlich neben der normalen Absicherung gedacht. Z.B. für ein behindertengerechtes Auto oder Badumbau (wofür es ja nur Zuschüsse gibt), Treppenlifter. Kosmetische Ops, die nicht medizinisch notwendig sind (Narben lasern o.ä.), Kurbeihilfe vielleicht damit die Ehefrau mitkommen kann.
Also lauter Schmankerl, die man wahrscheinlich nie brauchen wird. Falls doch, waren die 20,-€ gut investiert (aber trotzdem nicht zwingend notwendig) und man kann ja von dem ersparten Geld nicht mal essen gehen. Eine übliche Standardversicherung ist das sicher nicht.
Hallo, seit ca. 20 Jahren zahle ich jährlich knapp 20 Euro für eine Unfallversicherung.
Kann ich mir kaum vorstellen, da eine halbwegs gute Risikounfallversicherung 20,- € und mehr im Monat kostet.
Höchstleistung bei Vollinvalidität 50.000,00 EUR
Schrott, viel zu niedrig. Erklärt aber vielleicht den geringen Beitrag. Ebenso das Fehlen einer Todesfallleisung und einem möglichen Krankenhaustagegeld.
- Mehrleistung oder Progressionsmodell?
- Welcher Anbieter, welche Staffellung?
- Was für eine Gliedertaxe wird angelegt?
Wobei ich das Kleingedruckte nicht im Detail gelesen habe. Ein Online-Versicherungsmakler beurteilt diese UV als "schlecht" und schlägt Alternativen mit einem deutlich höheren Jahresbeitrag vor.
Anhand der von dir gemachten angaben kommt dieser ehemalige Makler aus Fleisch und Blut zu einem ähnlichen Urteil.
Bei dieser doch sehr geringen Versicherungssumme, halte ich diese UV auch für schlecht!
Für einen Beitrag von 20 € im Jahr finde ich die Leistungen gar nicht mal so übel?
Bislang habe ich 20 Jahre gezahlt, also 400 Euro. Bin mir absolut im unklaren, ob ich diese Versicherung weiter laufen lassen soll.
Aufgrund der Versicherungssumme, die im Schadensfall vermutlich hinten und vorne nicht ausreicht, macht das kein Sinn.
Bezüglich des günstigen Beitrages würde ich diese jedoch nicht kündigen, vielmehr dann, sofern Du es für erforderlich hälst, mit einer weiteren Versicherung aufstocken.
Zum Glück passieren äußerst selten Unfälle durch die man zum Vollinvaliden wird. Und wenn, dann bietet unser Sozialstaat da Absicherung.
Die von Dir abgeschlossene Versicherung jedenfalls reicht niemals zur Absicherung.
Bei einem Schwerstpflegefall beispielsweise betragen die im Jahr entstehenden Unterbringungskosten im Pflegeheim schon ungefähr die genannten 50.000 Euro.
Wenn Du Dich optimal absichern willst mußt Du Dir eine neue Versicherung zulegen.
Danke für die Antwort!
Es handelt sich um die Zurich Versicherung. Von einer Staffelung ist nirgendwo die Rede.
Gliedertaxe: Arm = 70% ... kleiner Zeh 2%
Auf Seite 50 gibt es eine Zusammenfassung mögliche Zusatz-Bedingungen zur zur Gruppen-Unfallversicherung (Auf Nachfrage wurde mir erklärt, dass ich als Einzelperson versichert sei. Aber wegen des Maklers, bei dem ich vor 20 Jahren die Vers. abgeschlossen hätte, würde der Begriff Gruppen-Unfallvers. verwendet).
Weiter auf Seite 50: U 150 Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel (225 %)
Auf Seite 22: "Führt ein Unfall ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen... zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 90 %, erbringen wir die doppelte Invaliditätsleistung. Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchstens160.000 EUR beschränkt. ..."