Es ist vollkommen unmöglich, dass eine (deutsche) IBAN hinterlegt wird, die nicht aus genau 22 Zeichen* besteht. Deshalb kannst Du auch keins weggelassen haben.

* "DE" + 2 Prüfziffern + 8 BLZ + 10 Kontonummer.

Wegen der Prüfziffern ist es auch nicht möglich, dass Du Dich bei einer Ziffer vertan hast - bei mehreren zumindest sehr unwahrscheinlich.

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Entgegen der anderen hier gegebenen Antworten...

Du wirst keine Widerrufsbelehrung und auch keine sonstige Information über das Abo bekommen, stattdessen:

  1. Wird die Lieferung demnächst beginnen.
  2. Wird das Geld für das erste halbe Jahr eingezogen werden (das solltest Du zurückrufen).
  3. DIe Lieferung wird zunächst fortgesetzt.
  4. Irgendwann bekommst Du ein Schreiben einer Inkassofirma (ob Du darauf reagierst oder nicht ist einigermaßen egal, Hauptsache, Du zahlst nicht).
  5. n-fache Wiederholung von 4. mit stetig steigenden Forderungen.
  6. Du erhältst einen Mahnbescheid (dem musst Du widersprechen)
  7. Wahlweise weiter bei 4. oder Schreiben eines Anwalts
  8. Bleibst Du stur, ist hier in der Regel Schluss, es mag sein, dass vor Ende der Verjährungsfrist nochmal bei 4. eingestiegen wird.

Ich habe das Spielchen bereits mehrfach so erlebt. Solange Du nicht aufgibst hast Du nichts zu befürchten: Abgesehen von der nie mitgeteilten Widerrufsbelehrung und dem vermeintlichen Vertragspartner ist der Vertrag bereits mit dem ersten Anruf bei Dir sittenwidrig gewesen - sog. Kaltakquise per Telefon sind verboten.

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Was der Verwalter mit seinen Buchhaltungsunterlagen macht, ist seine Sache, die gehen Euch nichts an, deshalb muss er die Kosten dafür auch selbst tragen.

Wenn er Eure Unterlagen digitalisieren (und im Original entsorgen) will, benötigt er zunächst mal Euer Einverständnis, denn diese sind das Eigentum der WEG. Die hat er aufzubewahren, das ist eine der Pflichten als Verwalter.

Übrigens: Wenn Ihr die Digitalisierung genehmigt, solltet Ihr verlangen, dass das Ergebnis dieser Digitalisierung ohne spezielle Software lesbar ist. Es kann recht teuer werden, wenn man sich bei jedem Verwalterwechsel neue Archivierungs-Software anschaffen muss.

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An der Forderung Deiner Mutter stimmt einiges nicht:

Erstens kommt es nicht auf den jetzigen Wert an, sondern den Wert, den das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung hatte. Der wird unter 200.000€ gelegen haben, sonst wärst Du zur Schenkungsteuer herangezogen worden, was Du wohl wissen würdest.

Zweitens wird eine Schenkung an den späteren Erben/Pflichtteilsberechtigten m.W. nicht von der Basis des Pflichtteilergänzungsanspruchs abgezogen.

Drittens ist der Ergänzungsanspruch in sieben Jahren auf 30% des ursprünglichen Werts abgeschmolzen.

Alles in allem hätte Deine Mutter maximal einen Anspruch auf 30 000€, von denen die tatsächlich geerbten 5000 abgezogen werden.

Sollte sie tatsächlich ihren Gedanken weiterverfolgen, solltest Du Dich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.

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Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen?

Der Sachverhalt: Da ich Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung (März) festgestellt hatte, habe ich diese von einem Anwalt des Mietervereins prüfen lassen. Dieser hat meinen Vermieter dann um Kopien der Belege gebeten, um die fraglichen Punkte nachvollziehen zu können. Mein Vermieter hat aber nicht kooperiert. So wie ich das verstanden habe, ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kopien an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, wenn Mieter und Vermieter sich am selben Ort befinden. Der Anwalt des Mietervereins hatte mir auch davon abgeraten, selbst zur Geschäftsstelle des Vermieters zu gehen, um Einsicht in die Unterlagen zu fordern – wie es mir nach meinem Verständnis wohl zusteht – weil ich mich dann einem hohen psychischen Druck ausgesetzt hätte. Außerdem verstehe ich zu wenig davon. Es war eine Nachforderung fällig, die ich erstmal einbehalten hatte, bis die Sache geklärt war (bezahlt im Juli); JETZT habe ich erfahren, dass ich die innerhalb von 30 Tagen hätte bezahlen müssen, wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung. Darauf hat der Anwalt vom Mieterverein mich aber nicht hingewiesen. Die Frage: Mein Vermieter hatte ebenfalls einen Anwalt mit der Sache betraut, und jetzt soll ich dessen Honorar berappen – mit der Begründung, ich hätte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht angezweifelt. (Meiner Meinung nach nicht – es konnte nur nicht bewiesen werden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.) Muss ich also das Honorar des Anwalts der Gegenseite tragen? Danke für Eure Antworten!

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Ich bin nicht ganz der Ansicht von wfwbinder, allein das Anzweifeln der Nebenkostenabrechnung führt nicht zur Ersatzpflicht von Anwaltskosten.

Nach Deiner Schilderung habt Ihr den Vermieter lediglich zum Nachweis bestimmter Kosten aufgefordert. Wenn er dafür einen Rechtsbeistand braucht, muss er ihn selbst zahlen.

Wenn allerdings der Anwalt zum Eintreiben der zurückgehaltenen Zahlung tätig geworden ist - solche Kosten müssen dem Vermieter allerdings erstattet werden. Von einem Mahnbescheid, der Dir zugegangen sei, schreibst Du allerdings auch nichts.

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Ja natürlich, sie schmälern die Beträge, die für die Erbschaftsteuer herangezogen werden.

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Wie trägst Du es ein, wenn das Fahrzeug zur Inspektion oder zum Sommer/Winderreifenwechsel muss?

Natürlich, es ist Betriebsvermögen, deshalb sind die zugehörigen Aufwendungen auch Betriebsausgaben.

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Grundsätzlich gibt es kein Recht zur Beendigung oder Unterbrechung eines solchen Vertrags.

Entscheidend ist, ob der Kunde des Fitnessstudios nicht in der Lage ist, die Angebote zu nutzen oder ob eine solche Nutzung eine gesundheitliche Gefährdung mit sich bringt.

Ist dem so, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

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Solche Dinge sind völlig frei verhandelbar. Manche Arbeitgeber lassen lieber nur Betriebsangehörige mit den Fahrzeugen aus dem Fuhpark fahren, anderen ist das egal.

Als ich damals einen hatte, durfte nur ich selbst den Wagen fahren (da war ich aber auch nicht verheiratet)

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