Entgegen der anderen hier gegebenen Antworten...

Du wirst keine Widerrufsbelehrung und auch keine sonstige Information über das Abo bekommen, stattdessen:

  1. Wird die Lieferung demnächst beginnen.
  2. Wird das Geld für das erste halbe Jahr eingezogen werden (das solltest Du zurückrufen).
  3. DIe Lieferung wird zunächst fortgesetzt.
  4. Irgendwann bekommst Du ein Schreiben einer Inkassofirma (ob Du darauf reagierst oder nicht ist einigermaßen egal, Hauptsache, Du zahlst nicht).
  5. n-fache Wiederholung von 4. mit stetig steigenden Forderungen.
  6. Du erhältst einen Mahnbescheid (dem musst Du widersprechen)
  7. Wahlweise weiter bei 4. oder Schreiben eines Anwalts
  8. Bleibst Du stur, ist hier in der Regel Schluss, es mag sein, dass vor Ende der Verjährungsfrist nochmal bei 4. eingestiegen wird.

Ich habe das Spielchen bereits mehrfach so erlebt. Solange Du nicht aufgibst hast Du nichts zu befürchten: Abgesehen von der nie mitgeteilten Widerrufsbelehrung und dem vermeintlichen Vertragspartner ist der Vertrag bereits mit dem ersten Anruf bei Dir sittenwidrig gewesen - sog. Kaltakquise per Telefon sind verboten.

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Wie trägst Du es ein, wenn das Fahrzeug zur Inspektion oder zum Sommer/Winderreifenwechsel muss?

Natürlich, es ist Betriebsvermögen, deshalb sind die zugehörigen Aufwendungen auch Betriebsausgaben.

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Grundsätzlich gibt es kein Recht zur Beendigung oder Unterbrechung eines solchen Vertrags.

Entscheidend ist, ob der Kunde des Fitnessstudios nicht in der Lage ist, die Angebote zu nutzen oder ob eine solche Nutzung eine gesundheitliche Gefährdung mit sich bringt.

Ist dem so, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

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Solche Dinge sind völlig frei verhandelbar. Manche Arbeitgeber lassen lieber nur Betriebsangehörige mit den Fahrzeugen aus dem Fuhpark fahren, anderen ist das egal.

Als ich damals einen hatte, durfte nur ich selbst den Wagen fahren (da war ich aber auch nicht verheiratet)

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