Entgegen der anderen hier gegebenen Antworten...

Du wirst keine Widerrufsbelehrung und auch keine sonstige Information über das Abo bekommen, stattdessen:

  1. Wird die Lieferung demnächst beginnen.
  2. Wird das Geld für das erste halbe Jahr eingezogen werden (das solltest Du zurückrufen).
  3. DIe Lieferung wird zunächst fortgesetzt.
  4. Irgendwann bekommst Du ein Schreiben einer Inkassofirma (ob Du darauf reagierst oder nicht ist einigermaßen egal, Hauptsache, Du zahlst nicht).
  5. n-fache Wiederholung von 4. mit stetig steigenden Forderungen.
  6. Du erhältst einen Mahnbescheid (dem musst Du widersprechen)
  7. Wahlweise weiter bei 4. oder Schreiben eines Anwalts
  8. Bleibst Du stur, ist hier in der Regel Schluss, es mag sein, dass vor Ende der Verjährungsfrist nochmal bei 4. eingestiegen wird.

Ich habe das Spielchen bereits mehrfach so erlebt. Solange Du nicht aufgibst hast Du nichts zu befürchten: Abgesehen von der nie mitgeteilten Widerrufsbelehrung und dem vermeintlichen Vertragspartner ist der Vertrag bereits mit dem ersten Anruf bei Dir sittenwidrig gewesen - sog. Kaltakquise per Telefon sind verboten.

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Was der Verwalter mit seinen Buchhaltungsunterlagen macht, ist seine Sache, die gehen Euch nichts an, deshalb muss er die Kosten dafür auch selbst tragen.

Wenn er Eure Unterlagen digitalisieren (und im Original entsorgen) will, benötigt er zunächst mal Euer Einverständnis, denn diese sind das Eigentum der WEG. Die hat er aufzubewahren, das ist eine der Pflichten als Verwalter.

Übrigens: Wenn Ihr die Digitalisierung genehmigt, solltet Ihr verlangen, dass das Ergebnis dieser Digitalisierung ohne spezielle Software lesbar ist. Es kann recht teuer werden, wenn man sich bei jedem Verwalterwechsel neue Archivierungs-Software anschaffen muss.

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An der Forderung Deiner Mutter stimmt einiges nicht:

Erstens kommt es nicht auf den jetzigen Wert an, sondern den Wert, den das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung hatte. Der wird unter 200.000€ gelegen haben, sonst wärst Du zur Schenkungsteuer herangezogen worden, was Du wohl wissen würdest.

Zweitens wird eine Schenkung an den späteren Erben/Pflichtteilsberechtigten m.W. nicht von der Basis des Pflichtteilergänzungsanspruchs abgezogen.

Drittens ist der Ergänzungsanspruch in sieben Jahren auf 30% des ursprünglichen Werts abgeschmolzen.

Alles in allem hätte Deine Mutter maximal einen Anspruch auf 30 000€, von denen die tatsächlich geerbten 5000 abgezogen werden.

Sollte sie tatsächlich ihren Gedanken weiterverfolgen, solltest Du Dich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.

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Ja natürlich, sie schmälern die Beträge, die für die Erbschaftsteuer herangezogen werden.

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Wie trägst Du es ein, wenn das Fahrzeug zur Inspektion oder zum Sommer/Winderreifenwechsel muss?

Natürlich, es ist Betriebsvermögen, deshalb sind die zugehörigen Aufwendungen auch Betriebsausgaben.

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Grundsätzlich gibt es kein Recht zur Beendigung oder Unterbrechung eines solchen Vertrags.

Entscheidend ist, ob der Kunde des Fitnessstudios nicht in der Lage ist, die Angebote zu nutzen oder ob eine solche Nutzung eine gesundheitliche Gefährdung mit sich bringt.

Ist dem so, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

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Solche Dinge sind völlig frei verhandelbar. Manche Arbeitgeber lassen lieber nur Betriebsangehörige mit den Fahrzeugen aus dem Fuhpark fahren, anderen ist das egal.

Als ich damals einen hatte, durfte nur ich selbst den Wagen fahren (da war ich aber auch nicht verheiratet)

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