Hausversicherung sagt: Wir übernehmen nur die Schäden am Gebäude.

Die Wohngebäudeversicherung (VGV) zahlt auch nur Gebäudeschäden, Mobiliar oder Inventar ist Sache der Hausrat des Menschen, dem die Sachen gehören.

Haftpflichtversicherung "der Dachterrasse" sagt: Unser Mandant ist nicht für den Schaden verantwortlich, deswegen wird nichts gezahlt.

Haftung setzt schuldhaftes, zumindest fahrlässiges Verhalten voraus (§ 823 BGB). Das Ausschütten von Wasser in einen Abfluss ist dessen bestimmungsgemäßer Gebrauch und wenn der Schaden am Dichtungsring nicht bekannt oder bei normaler Nutzung wahrnehmbar war, liegt kein fahrlässiges Verhalten vor und eine Haftung scheidet aus.

Hausratversicherung der "Wohnung unter der Dachterrasse" sagt: Es handelt sich um Planschwasser, deswegen wird nicht gezahlt.

Ob diese Aussage einer gerichtlichen Überprüfung standhält, würde ich doch mal anzweifeln. Das Wasser wurde über das Abwasserrohrsystems des Hauses entsorgt.

Wenn die Schadensumme <= 10.000,- € ist, würde ich dir empfehlen dich an den Ombudsmann zu wenden und eine Schlichtung herbeizuführen. Der Schiedsspruch wäre bei o.g. maximaler Schadenhöhe für den Versicherer rechtlich bindend, für dich nicht.

Grundsätzlich: Du solltest alle Kompositversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall, KFZ, Rechtsschutz) alle 2 Jahre auf den Prüfstand stellen. Ganz oft fehlt in alten oder besonders günstigen Verträgen sinnvolle Klauseln.

Es macht z.B. durchaus Sinn in seiner Hausratversicherung die Bestleistungsgarantie, eine Innovationsklausel und die Allgefahrendeckung mitzuversichern, selbst wenn der Spaß dann vlt 20-30,- € mehr im Jahr kostet.

  • Bestleistungsgarantie heißt, wenn du nachweist, dass irgendein deutscher Versicherer in dem Schadenfall lt. Bedingungen gezahlt hätte, muss dein Versicherer auch zahlen, auch wenn eigentlich keine Deckung besteht
  • Innovationsklausel heißt Leistungsverbesserungen ohne Mehrbetrag in späteren Bedingungsversionen werden automatisch Bestandteil deines Vertrages
  • Allgefahrendeckung weitet den Deckungsumfang über Sturm/Hagel, Leitungswasser, Feuer, Wohnungseinbruchdiebstahl und evtl. Elementargefahren auf alle erdenklichen Schäden aus (meist mit ca. 10% SB).

Die Betreung übernimmt gerne ein Makler für dich ohne zusätzliches Entgelt.

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Deine Privathaftpflicht hat damit nichts zu tun, da der Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden ist. Das ist Sache der KFZ Haftpflicht des Betriebs.

Ich rate zur Mandatierung eines Rechtsanwalts zwecks Strafverteidigung, da im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot im Raum stehen.

Sofern du schuldig bist, besteht ein Regressanspruch seitens der KFZ Haftpflicht bis maximal 5.000,- €. Eine Kasko bliebe leistungsfrei wodurch ggf. auch gegenüber deinem Arbeitgeber ein Regressanspruch bestünde, da die Taten Vorsatz als zwingendes Tatmerkmal bedingen.

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Sind Werkstudenten sozialversicherungspflichtige Angestellte?

Nein. Es besteht für sie keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung besteht i.d.R. über KVdS nicht über die Anstellung.

Nun stelle ich mir die Frage, ob das ein Student sein darf oder wegen der Befreiung von manchen Versicherungen doch nicht.

Es darf schon. Vorteil ist, dass Studenten wenig an Lohnnebenkosten produzieren, weil du als Arbeitgeber nur RV-Beiträge, Umlagen und ggf. Steuern abführen musst.

Soll die Person länger als 3 Monate / 70 Arbeitstage beschäftigt werden?

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Nein.

Vom Leistungserbringer nach SGB II oder XII wird kein RV-Beitrag abgeführt. Die Zeiten sind Anrechnungs- aber keine Beitragszeiten.

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Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung, die vor dem 01.01.2005 ab geschlossen wurde, ist keine wirtschaftlich sinnvolle Verwendung dieser.

Grundsätzlich kannst du meist zum Monatsende kündigen (definitiv zur Hauptfälligkeit) und die Auszahlung erfolgt binnen weniger Wochen. Sparen ist freiwillig. Genaue Infos gibt es in deinem Vertrag, bzw. den AVB die diesem zugrunde liegen.

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Ceranfeld in Mietwohnung von Mieterin beschädigt, Austausch durch ein komplett neues Herdset mit mehr Funktionen, wer muss was zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe als Mieterin in meiner Mietwohnung das Ceranfeld beschädigt.

Ich habe sofort meine Haftpflichtversicherung am Telefon über den Schaden informiert und habe daraufhin ein Formular ausgefüllt und zu der Versicherung geschickt und auch dem Vermieter Bescheid gegeben.

Wir sind davon ausgegangen, dass meine Versicherung den Schaden bezahlt.

Dann kam eine Antwort von der Versicherung, in der Stand, dass Elektrogeräte nicht mit abgedeckt sind und auch Glasschäden nur übernommen werden, wenn man sich nicht zusätzlich durch eine Hausratsversicherung versichern kann.

Dann habe ich versucht den Schaden bei meiner Hausratsversicherung zu melden, doch leider habe ich dort keine Glasversicherung inkludiert, sodass die Versicherung auch gesagt hat, dass der Schaden nicht übernommen wird.

Der Vermieter hat in all der Zeit schon ein Herdset bei einem Möbelmarkt bestellt, da ein einzelner Austausch von dem Ceranfeld wohl teurer oder nicht möglich sein soll und somit nur ein neues Herdset in Frage kommt.

Das Herdset an sich hat viel mehr Funktionen als mein altes Herdset. Beispielsweise zusätzlich Umluft usw. wohingegen mein altes Herdset nur Licht und Unter-/Oberhitze hat.

Der Vermieter hat gesagt, ich muss alles zahlen...also Preis des neuen Herdsets, Transport, Anschluss und Entsorgung des Altgeräts durch den Elektriker.

Was ist denn jetzt richtig? Was muss ich wirklich zahlen?

Ich habe nur gelesen, dass man nur den Zeitwert des Ceranfeldes bezahlen muss.

Stimmt das?

Für Donnerstag ist erstmal der Transport angedacht, wobei der Vermieter sich beteiligt mit seinem Kombi. Und das Hochtragen durch das Treppenhaus in den zweiten Stock übernehmen zwei Helfer, die ich mir besorgt habe.

Der Vermieter meinte auch, dass ich das ersetzen muss und dass das Herdset mir dann auch nach Auszug nicht gehört. Was stimmt denn dahingehend?

Danke für eure Hilfe und das Durchlesen dieses Beitrags.

Lieben Gruß

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Was ist denn jetzt richtig?

Der Wert des alten Ceranfeldes unmittelbar vor Schadeneintritt ist der Schaden zzgl. der Transport, Einbau- und Entsorgungkosten. Alles hat er durch Vorlage der Originalbeleg darzulegen.

Das Upgrade musst du nicht bezahlen.

Für Donnerstag ist erstmal der Transport angedacht, wobei der Vermieter sich beteiligt mit seinem Kombi

Dann kann er 0,30 bzw. 0,38 € pro gefahrenem km ansetzen.

Und das Hochtragen durch das Treppenhaus in den zweiten Stock übernehmen zwei Helfer, die ich mir besorgt habe.

Dann würde ich gleich noch mal schauen ob deine Haftpflicht bei Schäden aus Gefälligkeitshandlungen auch leisten würde. Nachher fällt denen das runter oder stößt im Treppenhaus irgendwo an und du hast den Schaden auch an der Backe.

Folgt aus § 823 BGB.

Dann kam eine Antwort von der Versicherung, in der Stand, dass Elektrogeräte nicht mit abgedeckt

Hab ich in 17 Jahren Versicherungsvertrieb noch nie gehört. Würde mich doch mal interessieren welcher Anbieter das ist und welche AHB.

Der Hinweis auf die Glasbruchversicherung ist schon eher schlüssig.

Ich würde den Anbieter wechseln. Und wenn du nun ein teures Ceranfeld in der Wohnung hast, doch vielleiche die Glasbruchversicherung abschließen. Diese deckt Gebäude- sowie Mobiliarverglasung verschuldensunabhängig ab.

Es bleibt natürlich noch die Möglichkeit den Versicherungsobmenschen anzurufen. Vielleicht sieht der das anders als deine Haftpflicht und wenn der Schaden < 10.000,- € ist der Schiedsspruch für den Versicherer bindend für dich nicht.

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Die Verwirkung von Ansprüchen müsste eigentlich von Amts wegen her gerprüft werden, ohne dass es eines Antrags bedarf.

Der reine Ablauf von Zeit kann aber niemals eine Verwirkung auslösen, es muss auch ein sog. Umstandsmoment hinzukommen. Dies könnte durch die nicht beantworteten Einigungsversuche erfüllt sein.

§ 242 BGB ist in soweit relevant, da die Verwirkung keine in § gefasste Rechtsnorm, wie die Verjährung ist sondern sich aus dem Gebot von Treu und Glauben her ableitet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)

Bemühre ggf. einen Anwalt.

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Du solltest bei der ganzen Sache bedenken, dass für Gelder, die vor dem 01.01.2018 geleistet wurden bereits die Verjährung eingetreten ist und man dir diese gar nicht mehr hätte erstatten müssen.

Dies ist geschehen und vermutlich mehr Geld als die Zinsen der Beiträge für den Zeitraum ab 01.01.18.

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Ein Widerruf ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Du hast den Faxbericht mit OK Vermerk und Kopie der ersten Seite. Damit ist das Dingen erledigt.

Sollte was gebucht werden, einfach Rücklastschrift vornehmen, es besteht kein gültiges SEPA-Mandat.

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Bei 100 Euro hat er mir irgendwas mit 150.000€ Gewinn bei durchschnittlich 6% Zinsen pro Jahr ausgerechnet.

Zinsen schon mal gar nicht.

Balance heißt einen Mix aus konservativen festverzinslichen Anlagen und aus einem oder mehreren Fonds.

Anhand dieser Auswahl sind 6% Schnitt aber sehr optimistisch. 3-4% sind realistischer.

Gegenfrage: Bei einer privaten Rente MUSS zwingend eine Geeignetheitsprüfung gemacht werden. Dort werden anhand der Vorkenntnisse zu Anlagen und zur Risikobereitschaft ein Anlegerprofil erstellt. Laut IDD ist dies zwingend vorgeschrieben! Ist dies gemacht worden und was war das Ergebnis dieser?

Davon ab ist eine private Vorsorge im Rahmen einer Bedarfsanalyse selten die erste Wahl.

Meines Wissens müssen ERGO Mitarbeiter heute zwingend mit dem "Kompass" arbeiten und da ist eine Auswertung drin welche Schicht und welches Produkt (Rürup, Riester, bAV, privat) am besten passt. Und ich kann man mir schwer vorstellen, dass da die private Rente erste Wahl wäre.

Also

  1. Was steht in der Auswertung?
  2. Was war das Ergebnis der Geeignetheitsprüfung?

Pers. Anmerkung: Ich habe nicht das Gefühl, dass du das Produkt wirklich verstehst, noch, dass es dir richtig erklärt wurde. Du solltest niemals etwas abschließen, das du nicht verstehst.

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Zweiter Riester oder bAV – was ist sinnvoll bei AVWL-Zuschuss des Arbeitgebers?

Ich versuche mal wieder zu verstehen, was einer meiner Arbeitskollegen mit seinem „Berater“ abgeschlossen hat.

Bei uns in der Firma gibt es AVWL – Altersvorsorgewirksame Leistungen. Ich habe versucht, dem Kollegen zu erklären, dass er dafür entweder einen eigenen Riester mitbringen kann, um die AVWL abzugreifen, oder über die Firma was neues abschließen kann (Schlagwörter: Eichel-/Comfort-Rente, bAV, Entgeltumwandlung) und dann zusätzlich das Kapital von einer bAV aus der vorherigen Firma dahin übertragen kann. (*)

Kollege: Ach keine Ahnung, er kennt sich mit dem ganzen Zeugs überhaupt nicht aus, er wird mal mit seinem Berater darüber sprechen, der wird ihm das alles dann schon erklären – DVAG – „mit dem sind wir ja auch privat gut befreundet und wir vertrauen ihm voll und er macht alle diese Angelegenheiten für uns.“

Ich bin ja immer skeptisch, wenn jemand seinem Berater offen sagt, dass er keine Ahnung hat und den Berater schalten und walten lässt wie er will. Und gerade unter Freunden soll ja auch viel Schindluder passieren.

Jedenfalls hat er wohl mit dem Berater einen neuen (zweiten - er hatte schon einen!) Riester-Vertrag für die AVWL abgeschlossen. Ich dachte ja, dass die Entgeltumwandlung das Mittel der Wahl gewesen wäre, und wenn nicht bAV, dann zumindest das Mitnehmen des schon vorhandenen Riesters.

War das eine gute Lösung?

Bin ich da einfach nur zu mißtrauisch und skeptisch?

Von bAV hört man ja auch immer mal wieder, dass es sich gar nicht lohnt, weil man sich dadurch die gesetzliche Rente reduziert und man letztendlich gar nichts davon hat.

Für diesen Kollegen ist es wohl schon zu spät, noch etwas zu ändern, vor allem, weil er dem Berater zu 100% vertraut und ihn nicht vor den Kopf stoßen will, aber mich interessiert das Thema grundsätzlich, und es könnte ja noch für andere Kollegen oder natürlich für mich selbst interessant sein. Man kann ja immer mal wieder seine Strategie überdenken und schauen, ob man noch in die richtige Richtung fährt. ;)

Ich selbst habe eine Riester-Rentenversicherung (seit 2005), die bAV Entgeltumwandlung mit den AVWL (seit 2013) und einen weiteren beitragsfrei gestellten bAV-Vertrag, bei dem ich noch unschlüssig bin, ob ich das Kapital auch noch in den neuen übertragen soll (2006 abgeschlossen).

(*) In der vorherigen Firma wurde ein bAV-Vertrag für alle Mitarbeiter abgeschlossen und von der Firma jährlich eingezahlt, sozusagen als „Betriebsrente“. Der Mitarbeiter hat dafür nichts selbst zahlen müssen. Bei einem Austritt wird die bAV auf den MA umgeschrieben. Da mir das Zustandekommen dieser Verträge damals schon ziemlich suspekt war (Chef ist ein guter Freund vom Chef einer Bezirksdirektion einer Versicherungsgesellschaft – alle Mitarbeiter bekommen eine bAV-Betriebsrente über diese Gesellschaft, obwohl es andere, bessere bAV-Angebote gab…), habe ich selbst nach Verlassen der Firma dieses Kapital ohne Zögern in meinen neuen Vertrag übertragen.

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Ich bin ja immer skeptisch, wenn jemand seinem Berater offen sagt, dass er keine Ahnung hat und den Berater schalten und walten lässt wie er will.

Es nervt mich manchmal auch, da ich dann entweder alles groß und breit erklären kann (womit ein Termin gerne mal 3 Stunden dauert) oder ich treffe quasi die Entscheidung für den Kunden, was mir auch nicht genehm ist. Ich will, dass meine Kunden abschließen, weil sie ihren Sinn in Produkt x oder y erkennen und verstehen.

War das eine gute Lösung?

Nein.

Die Zulage lässt sich zwar auf zwei Verträge aufteilen, aber warum für zwei Verträge Abschluss- und Verwaltungskosten tragen. Wenn er die VL nicht mittelfristig braucht kann er diese in eine bAV einbauen. Ca. 80,- € im Monat an Altersvorsorge zum Nulltarif.

Von bAV hört man ja auch immer mal wieder, dass es sich gar nicht lohnt, weil man sich dadurch die gesetzliche Rente reduziert und man letztendlich gar nichts davon hat.

Ich habe in 11 Jahren noch keinen einzigen bAV-Vertrag gesehen, der die verschwindend geringeren Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente nicht doppelt und dreifach wieder reinholt. Wenn ich die Wahl zwischen 1.000,- € gesetzliche Rente oder 950,- € gesetzlich plus 400,- € betrieblich habe, stellt sich die Frage nicht, für was ich mich entscheide.

Das Argument ist also relativ halbgar. Eine reine Entgeltumwandlung kann aber aus anderen Gründen (siehe u.a. LittleArrow) mitunter nicht die beste Wahl sein. Zumindest die eigene SV-Ersparnis sollte ein Arbeitgeber immer an die Mitarbeiter weitergeben.

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Gibt es so etwas bei Altersrentnern?

Joa. Das ist nicht vom Alter oder einem Rentenbezug abhänbgig, sondern von der Ausgestaltung der Tätigkeit.

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Wir haben auch versucht dem oder den Kunden eine Mahnung auszusprechen.

Versuchen ist da aber weniger hilfreich. Sowas sollte man dann auch tun, um zumindest mal rechtssicher den Zahlungsverzug auszulösen.

Kennt die jemand und kann mir sagen, ob das gut klappt?

Das Inkasso erbringt für den Auftraggeber im Grunde keinen Mehrwert, es hat keine Mittel die ihr nicht selbst auch hättet, ja sogar noch weniger denn klagen dürfte es nicht.

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Verein zieht meinen Beitrag nicht ein

Ich bin seit mehreren Jahren Mitglied in einem kleinen berufständischen Verein. Irgendwann im letzten Jahr stellte ich fest, dass der Beitrag für 2013 noch nicht abgebucht war. Ein Anruf ergab, dass das nicht geklappt hatte, weil ich meine neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hatte. Dass sich nach dem fehlgeschlagenen Abruf niemand bei mir gemeldet hat, fand ich zwar komisch, aber naja.

Jedenfalls habe ich ihnen per EMail meine neuen Bankdaten geschickt und auch eine Bestätigung erhalten, dass die Daten nunmehr im System seinen und der Beitrag alsbald eingezogen werden würde.

Als ich vor einigen Monaten die Unterlagen für meinen Steuerberater aufbereitet habe, fiel mir auf, dass ich den Beitrag für 2013 immer noch nicht gezahlt hatte. Ein Anruf ergab, das die Kontodaten richt erfasst waren, man bat mich aber wegen SEPA noch mal ein entsprechendes Formular auszufüllen, was ich tat. Nach ca. einem Monat habe ich noch mal nachgefragt, das Formular sei da und man würde nunmehr den Beitrag einziehen.

Heute, etwa drei Monate später ist immer noch nichts passiert - ich habe weder für 2013 noch für 2014 den Beitrag gezahlt. Die Zeitschrift des Verein kommt bei mir ebenso regelmäßig an, wie die Einladungen zu diversen Tagungen. Auch die (eigentlich kostenpflichtigen) Zugänge zu diversen Onlineseiten funktionieren einwandfrei.

Ich hatte auch angeboten, den Beitrag zu überweisen, aber da man mir grundsätzlich keine Rechnungen ausstellen wollte, habe ich davon abgesehen, weil die Zahlung über mein Geschäftskonto läuft. Der Beitrag ist gering, ich kann das aussitzen und dann vier oder fünf Jahresbeiträge auf einmal zahlen ohne an den Rand des Ruins zu geraten, aber irgendwie sollten die ihr Forderungsmanagement mal optimieren.

Frage: muss ich hier irgendetwas tun? Ich habe anno Krug in meiner Ausbildung mal gelernt, dass wenn man einen Abrufauftrag erteilt hat, der Beitrag immer als bezahlt gilt. Und irgendjemandem hinterher zu laufen, der mein Geld offenbar nicht will, ist mir dann doch zu blöde. Mahnungen sind bisher jedenfalls auch Fehlanzeige.

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muss ich hier irgendetwas tun?

Nö.

Der Verein ist in Annahmeverzug, da offensichtlich nun von dir korrekte Kontodaten inkl. SEPA-Mandat mitgeteilt wurden.

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Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es einen Unterschied ob der Lohn vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird oder man auf Lohnsteuerkarte arbeitet.

Richtig.

Ist das so richtig?

Yuh!

Wie stelle ich fest, ob mein Arbeitgeber pauschal versteuert?

Siehst du an der Abrechnung, was steht bei Steuerklasse, dürfte gar nichts stehen, wenn es pauschal versteuert ist.

Meines Wissens zählt der Lohn des Minijobs aber in jedem Fall zum Gesamteinkommen zur Feststellung des Familienversicherungsanspruches.

Definitiv (§ 10 SGB V).

D.h. sobald ich noch andere Einkünfte habe und so im Schnitt über 450€ im Monat komme muss ich mich eigenständig versichern?

Korrekt. Aber die 450,- € gelten nur für Arbeitseinkommen. Für alle anderen Einkünfte gilt 1/7 der Bezugsgröße (aktuell 395,- € pro Monat). Bei Kombination mit Arbeitseinkommen gelten 450,- €.

Welche Werbungskosten kann ich zur Berechnung des Anspruches abziehen?

Guckst du § 3:

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

So wie ich es verstehe für Arbeitseinkommen und Renten gar keine Werbungskosten. Bei Versicherungspflicht werden die Beiträge auf auch das SV-Brutto ohne Berücksichtigung der WBK erhoben.

Bei einem pauschal besteuerten Minijob fallen ohnehin keine an, die abuugsfähig wären.

801,- € für Kapitaleinkünfte und die entsprechend WBK bei Vermietung und Verpachtung finden aber Berücksichtigung.

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In diesem Fall empfehle ich die rechtssichere Statusfeststellung durch die Sozialversicherung:

Dazu fülle dieses herrliche Formular aus:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217144/publicationFile/43067/V0027.pdf

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Ich bin freiberuflich als Orgellehrerin tätig und liege mit meinem Gesamt-Einkommen knapp unter der Mindestberechnungsgrenze von 921,-.

Als Hauptberuflich Selbständige wird dein Einkommen im günstigsten Fall mit 1.382,50 € angesetzt. Weniger geht nicht. Im Zweifel Statusfeststellungsverfahren anstreben.

Lehrer ohne eigene Angestellte sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Formulare müssten V050 und V023 sein (Befreiungsantrag, Feststellung der Versicherungspflicht). Auf diese Weise bekommst du die Antworten rechtsverbindlich.

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Ich habe nicht den Eindruck, das das wirklich viel bringt außer Kosten.

Dann war es vielleicht der falsche Anbieter, oder der Vertrag ist einfach noch nicht aus der Stornohaftungszeit raus. Vermittler arbeiten nunmal nicht umsonst und 5 Jahre Haftung ist eine lange Zeit...

Kann ich den Vertrag e i n f a c h stilllegen?

Ja

Oder kündigen?

Kannst du auch, solltest du aber nicht.

Gibt es überhaupt noch Prämien oder verdient an solchen Verträgen nur noch die Bank?

Wenn du 4% deines Vorjahresbruttos in den Vertrag fließen lässt, übernimmt der Staat davon 154,- € Grundzulage und 185,- € / 300,- € für jedes kindergeldberechtigte Kind. Das Geld wird angelegt (das im Sparanteil), entweder im klassischen Überschussmodell oder fondsgebunden. Die Erträge werden dir abgeltungssteuerfrei gutgeschrieben.

Was tun?

Vielleicht mal einen auf die Altersvorsorge spezialisierten Versicherungsmakler aufsuchen und den Vertrag mal prüfen lassen. Vielleicht ist Riester an sich für dich keine sinnvolle Form der Vorsorge. Jeder Mensch hat einen anderen Bedarf.

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Jedes nicht geringfügige Arbeitsverhältnis, welches nicht das erste Arbeitsverhältnis ist MUSS in die Lohnsteuerklasse VI.

Nochmal: Lohnsteuerklassen haben KEINEN Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuerschuld. Diese ist immer gleich. Es wird nur festgelegt wie viel als Vorauszahlung zu leisten ist.

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