Jetzt habe ich auch mal eine Frage. Mein Kind kommt in Kürze von einem zum Studium gehörenden Auslandsjahr zurück und ist von der Fremde aus auf der Suche nach einer neuen Unterkunft am Studienort. Da das Kind sich noch auf der anderen Seite der Weltkugel befindet und schon vier Wochen nach der Rückkehr das Semester wieder beginnt, bin ich momentan zwangsläufig mehr in diese Wohnungssuche involviert, als ich es bei einem 21jährigen Kind normalerweise wäre.
Der Lebensunterhalt wird größtenteils von mir finanziert (daneben gibt es noch eine Halbwaisenrente). Ein Mietvertrag wird meiner Ansicht nach wohl mit einer Elternbürgschaft verbunden sein.
Wenn jetzt ein Vermieter eine Schufa-Auskunft will - dann will der die nach meinem Verständnis doch wohl eher von mir und nicht vom Studierenden? Ich meine - was soll in der Schufa-Verbraucherauskunft des Studierenden denn schon groß drinstehen (ich habe tatsächlich noch nie so eine Auskunft gesehen), oder bin ich da schief gewickelt? Natürlich fragt das Kind das auch direkt beim jeweiligen Vermieter an - aber wenn so eine Auskunft aller Wahrscheinlichkeit von MIR gebraucht werden wird, dann würde ich sie schon mal anfordern...